Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB konnte wieder einmal einer Betroffenen aus Berlin erfolgreich bei der Löschung ihres, zu Unrecht gespeicherten, negativen Schufa-Eintrages helfen. Dieser war auf einen Autoleasingvertrag eines Toyota Auris Kombi zurückzuführen.
Was war geschehen?
Der Toyota der Betroffenen wurde durch diese vier Wochen vor Ende der Laufzeit des Leasingvertrages in Hannover abgegeben. Jedoch wurde der Betroffenen die Abschlussrechnung nicht übermittelt.
Als diese daraufhin bei der Toyota Kredit Bank nachfragte, wo die Rechnung bliebe, wurde ihr lediglich mitgeteilt, dass im System der Toyota Kreditbank GmbH die Abgabe des Autos nicht erkannt werden konnte und die Betroffene daher weiterhin abwarten sollte.
Nachdem die Betroffene dahingehend mehrere Wochen lang keine Rückmeldung erhielt, erhielt sie wie aus heiterem Himmel als Nächstes einen Mahnbescheid zugestellt. Gegen den Mahnbescheid legte die Berlinerin fristgemäß Widerspruch ein, sodass sich schließlich die Toyota Kreditbank bei der Betroffenen mit einem Angebot zur Ratenzahlung meldete. Diesem stimmt die Betroffene auch zu. Zudem wurde ihr mehrfach versichert, dass ihr dadurch, dass die Abschlussrechnung mit der letzten Leasingrate zusammengerechnet werde, keine Nachteile entstehen würden.
Dennoch hatte die Toyota Kreditbank GmbH daraufhin am 14.10.2021 einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG lanciert, der für die Betroffene selbstverständlich mit Nachteilen verbunden war, da sie im Schufa-Datenbestand praktisch als kreditunwürdig dargestellt wurde.
Wie konnte eine Löschung erzielt werden?
Nachdem sich die Betroffene hilfesuchend an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte wandte, konnte Dr. Rohrmoser eine Löschung des Eintrages erreichen.
Dazu kontaktierte er zunächst mit Schreiben vom 13.01.2022 die Toyota Kreditbank GmbH, um diese zum Widerruf des Eintrages aufzufordern.
Rechtlich begründete er den Anspruch auf Widerruf damit, dass die Betroffene sich zu keinem Zeitpunkt in einem Zahlungsverzug befunden hatte. Das berechtigte Interesse an einer Speicherung ihrer Daten bei der Schufa Holding AG lag daher nicht vor, zumal die Betroffene weder ausreichend Mahnungen noch einen entsprechenden Hinweis über den bevorstehenden Negativeintrag erhalten hatte.
Nachdem die Toyota Kreditbank jedoch mitteilte, dass sie weiterhin der Ansicht sei, der Eintrag sei rechtmäßig erfolgt, musste Dr. Rohrmoser erneut nachsetzen.
Da die Toyota Kreditbank GmbH die erneute Aufforderung zum Widerruf des Eintrags trotz zweifacher Erinnerung unbeantwortet ließ, kontaktierte Anwalt Rohrmoser im Folgenden die Schufa Holding AG direkt, um diese nun auf direktem Wege zur Löschung des Eintrages aufzufordern.
Am 23.11.2022 teilt die Schufa Holding AG dann erfreulicherweise mit, dass der Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht wurde.
Die Toyota Kreditbank GmbH hat sich bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht erneut zu dem Sachverhalt geäußert und sieht sich in Kürze mit einem Kostenerstattungsanspruch konfrontiert.
Praxistipp von AdvoAdvice
In der Praxis der Rechtsanwälte aus der Kanzlei AdvoAdvice zeigt sich immer wieder, dass Betroffene vor einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG nicht hinreichend und auch nicht rechtzeitig über den drohenden Eintrag informiert werden.
Hier zahlt es sich aus, sich an eine spezialisierte und erfahrende Anwaltskanzlei zu wenden, die nicht bereits nach dem ersten Schreiben an die Gegenseite aufgibt.
Im konkreten Fall hat sich die Hartnäckigkeit von Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser ausgezahlt und führt zur Eintragslöschung durch die Schufa Holding AG.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.