ThomasLloyd: Erneut Berater zum Schadensersatz verurteilt!

ThomasLloyd Anleger gewinnt gegen Berater vor LG Coburg

Ein weiterer Anleger konnte erfolgreich seinen Anlageberater auf Rückabwicklung seiner Kapitalanlagen bei ThomasLloyd verklagen, diesmal vor dem LG Coburg.

Fehlerhafte Beratung

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Anleger hohe Summen in vermeintlich nachhaltige Infrastrukturprojekte wie denen der ThomasLloyd-Group investiert – oft auf Empfehlung ihrer Finanzberater. Doch anstatt der versprochenen regelmäßigen Ausschüttungen erfolgte bald Ernüchterung, als im Jahr 2020 keine regelmäßigen Zahlungen mehr bei den Anlegern eingingen. Die Frage, die sich in einem solchen Fall meist zuerst stellt lautet: „Ist die Beratung zu meiner Kapitalanlage fehlerhaft gewesen?

Im vorliegenden Fall darf diese Frage nach vorliegen der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Coburg wohl erst einmal mit ja beantwortet werden.

Der Betroffene zeichnete im Juni 2018 nach Beratung durch seinen Berater Norbert P. zwei Beteiligungen als Treugeberkommanditist an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbh & Co. KG und an der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbh & Co. KG über einen Anlagebetrag von insgesamt 22.000 Euro zzgl. Agio.

Nachdem der Betroffene registrierte, dass die Anlagen nicht so liefen, wie es geplant war, und dass er wesentlich weniger Geld in Form von Ausschüttungen erhielt, als ursprünglich besprochen war, wandte er sich an die Kanzlei AdvoAdvice. Rechtsanwalt Dr. Tintemann kontaktierte im Folgenden mit Anspruchsschreiben vom 26.02.2024 den Berater und forderte diesen zur Übernahme des Schadens und zur Rückzahlung der bisher geleisteten Anlagesumme auf. Dieser reagierte jedoch nicht auf das Schreiben. Daher reichte Dr. Tintemann für den betroffenen Anleger beim Landgericht Coburg Klage ein.

Urteil des Landgerichts Coburg

Nach Durchführung der mündlichen Hauptverhandlung, bei der sich die Parteivertreter per Videokonferenz dazu schalten konnte, bestimmte das Landgericht Coburg einen Termin für die Verkündigung einer Entscheidung.

In seinem Urteil stimmte das Landgericht Coburg der Argumentation von Dr. Tintemann weitgehend zu und stellte fest, dass keine anleger- und objektgerechte Beratung erfolgt sei, da der Beklagte als Berater das Anlageziel einer sicheren Anlage, nicht beachtet habe. Der Berater habe auch nicht über das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt. Zudem seien die Prospekte zu spät überreicht worden und auch veraltet gewesen, so das Landgericht in seiner Entscheidung. Dies hätte der Berater bei einer von ihm geschuldeten Plausibilitätsprüfung auch erkennen müssen.

Das Urteil des Landgerichts Coburg verpflichtet den Berater somit zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 16.947,47 Euro, Zug um Zug gegen Übernahme der vermittelten Beteiligungen vom Typ CTI Vario und CTI 9 D, so wie es Dr. Tintemann in seiner Klageschrift gefordert hatte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte wird jetzt erst einmal zur Zahlung aufgefordert werden.

Kommentar von AdvoAdvice

Zu dem Erfolg vor dem Landgericht Coburg meint Rechtsanwalt Dr. Tintemann: „Die Sache war eigentlich klar. Der Anleger war falsch beraten und auch noch mangelhaft über die Anlage und deren nicht mehr vorhandene Plausibilität aufgeklärt worden. Die Entscheidung ist daher aus unserer Sicht völlig zu Recht ergangen und reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen der Landgerichte Ravensburg, Osnabrück und Ulm sowie des Oberlandesgerichts Hamburg ein. Mal schauen, ob die Versicherung des Beraters gegen das Urteil in die Berufung gegen wird. Wir als Kanzlei halten dies für nicht sehr wahrscheinlich. Dazu ist die Entscheidung zu klar und deutlich ausgefallen.“

Mehr als sechs Jahre Erfahrung und Erfolge in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 6 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken. Wir haben bereits mehr als 1.000 Anleger beraten, viele von Ihnen sogar rechtlich vertreten.

Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse info@advoadvice.de oder unter der Telefonnummer 030 921 000 40 möglich.

Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung
Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

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