Adcada Anleger – Rat vom Anwalt – Was tun, wenn Auszahlungen ausbleiben?

Anleger, die im Vertrauen auf eine renditeträchtige und rechtssichere Geldanlage bei der ADCADA Unternehmensgruppe in Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen investiert haben, berichten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, dass derzeit wohl anstehende Auszahlungen bzw. Zinsen durch die jeweilige Gesellschaft zum Teil bereits seit August 2020 nicht vorgenommen werden.  

So berichten beispielsweise Anleger der Anleihe „adcada.money Festzins 06-2019“, dass die zum 01.09.2020 fällige Auszahlung bislang nicht vorgenommen wurde. Anleger der Anleihe „adcada.money Festzins 09-2019“,  berichten ebenfalls von ausstehenden Zahlungen.

Allerdings hat die ADCADA Unternehmensgruppe manchen Anlegern mitgeteilt, dass zwar Zinszahlungen ausgesetzt würden, diese ausstehenden Zahlungen jedoch plus Verzinsung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden sollen. Viele Anleger, die sich an AdvoAdvice Rechtsanwälte gewandt haben, fühlen sich nach eigener Angabe nicht ausreichend informiert und fragen sich, wann die angekündigten und dann verzinsten Nachzahlungen erfolgen und ob man das so überhaupt akzeptieren müsse.

Gefragt wird auch, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Anlegern zur Verfügung stehen und was diese wirtschaftlich sinnvoll machen könnten und sollten, wenn es um das investierte Kapital und das Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Anlagegesellschaft geht. Gibt es einen Anspruch auf (vorzeitige) Rückzahlung? Kann man das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und eine sofortige vollständige Rückzahlung verlangen?  Gilt der Vertrag überhaupt, aufgrund dessen man Geld investiert hat?

## Kündigungsrecht wg. verzögerten Auszahlungen?

Die Anleihebedingungen der Anleihen „adcada.money Festzins 06-2019“ und „adcada.money Festzins 09-2019“ enthalten beispielsweise diverse Regelungen, nach denen aus einem wichtigen Grund ggf. außerordentlich gekündigt werden kann. Daneben gibt es es auch gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten, die Dauerschuldverhältnisse betreffen.   

Auch werden sich manche Anleger möglicherweise die Frage stellen, ob es neben Ansprüchen auf sofortige Auszahlung der ausstehenden Zahlungen möglicherweise auch Haftungsansprüche gegen die jeweils emittierenden Gesellschaften oder persönliche Ansprüche gegen natürliche Personen als Verantwortliche gibt, falls den betroffenen Anlegern ersatzfähige Schäden entstehen. Denkbar wären bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ggf. auch Ansprüche aus der sog. Prospekthaftung, also insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass gesetzliche Pflichten zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes nicht beachtet worden sein sollten.    

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin vertreten bereits die Interessen von Anlegern, die bei der adcada GmbH, der adcada.capital GmbH, der ADCADA Investments AG PCC oder der adcada.healthcare GmbH investiert haben und nun ihre Ansprüche geltend machen.

## Was ist betroffenen Anlegern zu raten?

Anleger, die nun verunsichert sind, sollten in Bezug auf mögliche Ansprüche und Handlungsoptionen angesichts der Gesamtumstände Rechtsrat einholen, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

„Dass anstehende Auszahlungen an Anleger der ADCADA-Unternehmensgruppe derzeit wohl nicht vollständig erfolgen mag sicherlich vielerlei Gründe haben. Anleger, die auf die Zahlungen angewiesen sind oder jetzt ihre Investition überdenken sollten ihre Rechtslage überprüfen lassen um eine verständige Entscheidung treffen zu können, wie es weitergehen soll.“ sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team seit Jahren im Anlegerschutz außergerichtlich und gerichtlich tätig ist.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare realistische Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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