Das, was sich in Bezug auf die ADCADA Unternehmensgruppe durch die verschiedenen Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden (AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten bereits ausführlich hier und hier) und die sich verzögerten Zins-und Auszahlungsvorgänge (AdvoAdvice berichtete hier) angedeutet hat, ist nun eingetreten. Die adcada.GmbH, geschäftsansässig in Bentwisch bei Rostock und bis vor kurzem jedenfalls offiziell noch geleitet von dem seitens der ADCADA Unternehmensgruppe prominent in den Vordergrund gestellten Jungunternehmer Benjamin Franklin Kühn hat nunmehr nach einem letzten Geschäftsführerwechsel auf den eigenen Vater von Benjamin Kühn die Reißleine gezogen und am 22.04.2020 beim zuständigen Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Die Anleger der adcada GmbH erhielten jetzt eine Nachricht des Unternehmens, in welcher die Gründe für den Insolvenzantrag nach Ansicht vielerlei Anleger bestenfalls unvollständig, manch Einer würde auch sagen verzerrt, dargestellt werden. Obwohl die Adcada Unternehmensgruppe noch im April öffentlich in Ihrer Unternehmenskommunikation mitteilte, für die Corona-Pandemie bestens aufgestellt und „auch in Krisenzeiten ein zuverlässiger Partner“ zu sein, weil „das eigenständige Konzept auch in vermeintlichen Krisenzeiten bestens greift“, wird nun den Anlegern mitgeteilt, dass die Covid-19 Pandemie die wirtschaftliche Situation der Adcada Unternehmensgruppe „drastisch verschärft“ habe.
Die Unternehmenskommunikation der adcada GmbH gipfelt in der Aussage, dass „darüber hinaus sich die Behörden nicht daran interessiert zeigten, eine Restrukturierung im Interesse aller Beteiligten zu ermöglichen.“ Auch wird der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeworfen, dass angeblich diese und deren rechtlichen Vertreter „jegliche Gesprächsbereitschaft vermissen“ ließen.
Abgesehen von dem Umstand, dass eine staatlichen Aufsichtsbehörde den geltenden Gesetzen und den daraus folgenden Mechanismen unterworfen ist und insoweit gar kein Handlungs- oder Beurteilungsspielraum dafür besteht, ob eine behördliche Sanktion im Interesse der Anleger oder im Unternehmensinteresse zur Verwirklichung eines wie auch immer gearteten Sanierungsplans der ADCADA Unternehmensgruppe steht, ist die Mitteilung der adcada GmbH an die konsternierten Anleger auch ein Ausdruck dafür, dass man sich bei der adcada GmbH möglicherweise als Opfer einer angeblichen behördlichen Willkür sieht und die Situation nicht als Folge des eigenen Geschäftsmodells und dessen Umsetzung begreift.
## Was kann nun passieren?
Die besorgten Anleger fragen sich zu Recht, was nun passieren wird. Üblicherweise wird nun ein vom Insolvenzgericht zu bestellender vorläufiger Insolvenzverwalter buchstäblich das Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen und auch die Vergangenheit und die Geldflüsse nicht unbeobachtet lassen. Auch dort unterliegt der Insolvenzverwalter gesetzlichen Vorschriften, die durch ihn zwingend beachtet werden müssen.
So ist es die Aufgabe eines Insolvenzverwalters, möglichst die verbliebene Unternehmensmasse zu vergrößern um eine geordnete Fortführung oder sogar eine Sanierung des Unternehmens zu erreichen, falls dies überhaupt möglich ist. Anderenfalls wäre die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens möglicherweise nicht mehr möglich so dass letztendlich aus der verbliebenen Vermögensmasse, so möglich, eine Insolvenzquote gebildet wird, die jeweils an die Anleger, sprich Gläubiger, verteilt wird. Diese müssten ihre Forderungen allerdings rechtssicher angemeldet haben und deren Forderungen müssten dann vom auch rechtskräftig zur Insolvenztabelle festgestellt worden sein.
Sollte ein Insolvenzverwalter möglicherweise Unregelmäßigkeiten in der Mittelverwendung und in den Geldflüssen feststellen und dem Schluss kommen, dass es sich bei dem Geschäftsmodel adcada GmbH um ein mutmaßliches „Schneeballsystem“ gehandelt hat, dann wäre der Insolvenzverwalter schon nach den gesetzlichen Vorschriften gehalten, an die Anleger heranzugehen um in den letzten Jahren ausgezahlte Gelder zur Insolvenzmasse zurückzufordern. Im schlimmsten Fall würden dann die Anleger sogar noch Geld zurückzahlen müssen. Dies und ein etwaiges Schneeballsystem sind aber derzeit noch reine Spekulationen.
## Ansprüche der Anleger
Ausdrücklich festzustellen ist, dass bislang nur die adcada GmbH einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens („Insolvenzantrag“) gestellt hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob es sogenannte Folgeinsolvenzen anderer Gesellschaften aus der ADCADA Unternehmensgruppe gegeben wird. Es ist jedoch aus Sicht der Anleger besorgniserregend, dass mit dem Insolvenzantrag der adcada GmbH das „Mutterschiff“, also die konzernleitende und namensgebende Muttergesellschaft betroffen ist.
Von der adcada GmbH selbst wurde mitgeteilt, dass eine sofort vollziehbare Rückabwicklungsverfügung der BaFin ein Grund für den Insolvenzantrag gewesen sein soll. Grund für diese Rückabwicklungsverfügung der Bafin sind die die entsprechenden von dieser festgestellten Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben.
Sollten diese sich bewahrheiten, wären ggf. auch die persönliche Haftung der verantwortlichen natürlichen Personen, sprich die Geschäftsführung und möglicherweise auch die juristische Beratung oder die Wirtschaftsprüfung mögliche Anspruchsgegner der Anleger. Dies wird man genau und notwendigerweise Einzelfallbezogen prüfen müssen, da unsinnige oder wirtschaftlich nicht erfolgversprechende juristische Maßnahmen nicht im Sinne der Anleger sein können. Dies gilt auch für die Frage, ob etwaige für die adcada GmbH und deren Geldanlagen tätigen Vermittler bzw. Berater hier Haftungsgegner sein können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Berliner Fachanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB: „Der Insolvenzantrag adcada GmbH bedeutet für die Anleger, dass Sie möglichst zeitnah eine einzelfallbezogene Prüfung der Rechtslage durch einen ausgewiesenen Spezialisten durchführen lassen sollten. Die Gesellschaften der ADCADA Unternehmensgruppe haben verschiedene Anlageprodukte mit verschiedenen Voraussetzungen und rechtlichen Hintergründen in der Öffentlichkeit angeboten.“
„Jeder Einzelfall ist anders als der Andere. Und jeder Anleger dürfte ein eigenes besonderes Interesse haben, wie aus seiner Sicht wirtschaftlich sinnvoll weiter vorgegangen werden kann. Natürlich haben alle Anleger das gemeinsame Interesse, einen etwaig erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen. Aber Wege dahin können unterschiedlich sein. Deshalb ist eine ehrliche Beratung wichtig, was gemacht werden kann, was gemacht werden sollte und was vielleicht besser nicht getan werden sollte.“ sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team bereits Anleger gegenüber der ADCADA Unternehmensgruppe vertritt.
## Ist der Beitritt zu einer „Interessengemeinschaft“ wirklich sinnvoll?
Anleger dürften in der derzeitigen Situation klare Fragen und Interessen haben, nämlich wie es jetzt für sie selbst sinnvoll weitergehen kann, ob und wieviel Geld noch vorhanden ist und ob eine Fortführung des Geschäftsmodells der adcada GmbH möglich ist. Wer gegebenenfalls realistisch mit hinreichenden Erfolgsaussichten haftbar gemacht werden könnte, falls sich für Anlegerschäden oder Verluste ergeben, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Diese Frage kann nur eine individuelle anwaltliche Beratung des Anlegers beantworten, die auch wirklich in alle Richtungen geht und einzig und allein dem Interesse des jeweiligen Anlegers dient.
Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank-und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger bei der Prüfung von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische erst Einschätzung, damit Sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.