ADCADA Insolvenz – Wie geht es weiter?

Die Gesellschaften der Adcada Unternehmensgruppe sind zahlungsunfähig. Viele Anleger haben im Vertrauen auf ein junges, dynamisches und legal arbeitendes Unternehmen große Investitionen getätigt und Kapitalanlageprodukte der Adcada gezeichnet. Bereits seit längerem warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor verschiedenen Kapitalanlageprodukten der ADCADA Gruppe. Auch andere europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichten Warnmeldungen. AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten bereits ausführlich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin beschäftigt sich seit Jahren mit ADCADA. Für seine Mandanten macht er Schadenersatz- und Rückforderungsansprüche geltend und betreut diese auch in den anstehenden Insolvenzverfahren um die Forderungen rechtssicher anzumelden. Natürlich haben die Anleger jetzt viele Fragen und wollen wissen, wie es weitergeht.

## Was ist passiert?

Nachdem am 24. September 2020 zunächst das „Mutterschiff“, die adcada GmbH, einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, sind nun auch mit Datum vom 14.10.2020 gegen acht weitere Adcada Unternehmen vorläufige Insolvenzverfahren anhängig. Dabei handelt es sich um die adcada.capital GmbH, die adcada.finance GmbH, die adcada.Immo GmbH, die Adcada.fashion GmbH, die adcada.marketing GmbH & Co. KG, die adcada.shop GmbH & Co. KG, die outlet.Fashion GmbH & Co. KG und die FASHION.ZONE GmbH & Co. KG.

Das für die in Deutschland ansässigen Adcada Unternehmen zuständige AG Rostock als Insolvenzgericht hat nun einen so genannten vorläufigen Insolvenzverwalter benannt, der nun die einzelnen Adcada Unternehmen prüfen und auch Einsicht in die Buchführung und Geschäftspapiere nehmen wird. Es handelt sich hierbei um Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Schulze, Am Campus 1–11,18182 Bentwisch.

Außerdem gab die BaFin am 14.10.2020 bekannt, dass auch gegen die in Liechtenstein ansässige Adcada Investments AG PCC vorgegangen und ein Abwickler bestellt worden ist. Bereits mit Abwicklungsverfügung vom 28. September 2020 war dieser Gesellschaft durch die BaFin aufgegeben worden, das mit der „Maskenanleihe“, der  „adcada.healthcare Anleihe 2020“ eingenommen Geld wieder an die Anleger zurück zu zahlen. Bei dem zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung der BaFin bestellten Abwickler handelt es sich um Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Schillerstraße 18,18055 Rostock.

Ebenfalls in Ruggel, Liechtenstein ansässig ist die Adcada International AG. Diese hatte ebenfalls Anleihen an Investoren ausgegeben. Andererseits ist auch die ADCADA Immobilien AG PCC in Liechtenstein gemeldet.

## Was wird jetzt passieren?

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun Zeit, zunächst ein so genanntes Eröffnungsgutachten bzw. einen Eröffnungsbericht zu erstellen um die tatsächliche und wirtschaftliche Lage der Adcada Unternehmen festzustellen und zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Sofern die Situation der jeweiligen Gesellschaften eine geordnete und solide Unternehmensfortführung ermöglicht, so könnte er dies veranlassen, anderenfalls wird er ein reguläres Insolvenzverfahren betreiben, an dessen Ende die nach Abzug aller Kosten des Verfahrens noch verbliebene Vermögensmasse der Gesellschaft an Gläubiger, deren angemeldete Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, verteilt wird. 

In Bezug auf die adcada.GmbH in Deutschland und die Adcada Investments AG PCC in Liechtenstein wird der von der BaFin beauftragte Abwickler nun versuchen, die Abwicklungsanordnung durchzusetzen, d.h. Geld, soweit es noch im jeweiligen Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, an Anleger, die ihre Forderungen ihm gegenüber rechtssicher angemeldet haben, auszuzahlen.

## Möglichkeiten für Anleger?

Es kommt ganz entscheidende darauf an, wo Sie bei der Adcada Unternehmensgruppe investiert haben. Bei welcher Gesellschaft haben sie ihr Geld angelegt? Jede Gesellschaft wird vom Insolvenzverwalter bzw. Abwickler einzeln betrachtet werden und Forderungen wären im entsprechenden Verfahren einzeln und rechtssicher anzumelden.

Wenn, was nach Ansicht von Fachanwalt Kim Oliver Klevenhagen zu erwarten ist, in den jeweiligen Adcada Gesellschaften reguläre Insolvenzverfahren durchgeführt werden, sollten Anleger unbedingt ihre Forderungen rechtssicher anmelden, damit diese auch geprüft und idealerweise tatsächlich berücksichtigt und werden.

Wie hoch in etwaigen Insolvenzverfahren eine Insolvenzquote zu Gunsten der Anleger ausfallen würde, ist ist derzeit völlig offen. Hier sind zunächst die Bestandsaufnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters abzuwarten. 

Rechtsanwalt Klevenhagen rechnet damit, dass Anleger sich neben ihren Forderungsanmeldungen auch auf weitere Schadenskompensationsmöglichkeiten einstellen müssen.

Anleger, welche aufgrund der BaFin Maßnahmen einen Auszahlungsanspruch gegen den Abwickler geltend machen wollen, sollten ihre Forderungen dort rechtssicher geltend machen und auch Kopf behalten, dass sich daneben Ansprüche auf Schadensersatz auch gegen natürliche Personen richten können, wenn diese schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben.

Wegen der Verknüpfungen der einzelnen Gesellschaften sowie der Vielzahl der rechtlich unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten  und der Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung durch die handelnden Personen stellen sich viele entscheidende Rechtsfragen.

Deshalb sollten Anleger zur Beurteilung der eigenen Situation und zu der Frage, ob und welche Maßnahme individuell wirklich wirtschaftlich sinnvoll ist, bei einem spezialisierten Fachanwalt Rechtsrat einholen.

## Warum AdvoAdvice Rechtsanwälte?

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank-und Kapitalmarktrecht und beraten bereits eine Vielzahl von Adcada Anlegern. Ein für Sie völlig unverbindliches und kostenfreies persönliches Telefonat mit Rechtsanwalt Klevenhagen vorab für Ihre Fragen ist für uns selbstverständlich.

Wir geben verständlichen, freundlichen Rechtsrat und beraten Sie konkret zu Ihrer Situation. Wir sind unabhängig und keine Interessengemeinschaft.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische erst Einschätzung, damit Sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenden Sie sich auch gerne jederzeit per Email an uns oder rufen Sie einfach an. Unter der Rufnummer 030 921 000 40 erreichen Sie unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

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