Kennen Sie das Spiel, bei dem man Dominosteine aufbaut, um diese dann nacheinander durch das Anstoßen eines einzigen Steins wieder umkippen zu lassen? Als Geschicklichkeitsspiel macht das sicherlich eine ganze Menge Spaß. Wenn allerdings im realen Leben der sog. Dominoeffekt droht, muss meist schnell und energisch gehandelt werden, damit ein großer Schaden für die betroffene Person verhindert werden kann.
Schufa-Eintrag führt zu Dominoeffekt
Bei Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann meldete sich ein Betroffener und berichtete gleich von zwei Problemen. Zum einen hatte die BNP Paribas einen negativen Schufa-Eintrag zu einer Kontokündigung vorgenommen, noch bevor die Kündigung den Betroffenen überhaupt erreicht hatte. Zudem kündigte die IngDiBa seinen Dispositionsrahmen auf dem Girokonto von 7.500 Euro und setzte diesen auf Null.
Der Betroffene konnte daher über sein Gehalt, welches kurz danach auf dem Girokonto einging, nicht mehr verfügen. Zudem forderte die IngDiBa ihn auf, die restliche Überziehung binnen kurzer Frist zurückzuführen. Dies war dem Bankkunden nicht möglich.
Die IngDiBa drohte daher mit einer Kündigung des Girokontos und sperrte dem Betroffenen kurz danach sogar den Online-Zugang zu seinem Konto.
Schnelle Hilfe durch Anträge auf Einstweilige Verfügung
Die Kanzlei AdvoAdvice beantragte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IngDiBa vor dem Landgericht Frankfurt am Main mit dem Ziel, dem Betroffenen den Dispositionsrahmen wieder einräumen zu lassen.
Zudem wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die BNP Paribas zum Widerruf des Schufa-Eintrages gestellt. Diese wurde von dem zuständigen Landgericht Münster auch nach kurzer Frist erlassen.
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main kam es zu einer Videoverhandlung, nachdem die IngDiBa mittlerweile auch das Konto des Betroffenen gekündigt hatte.
Hier wurde ein Ratenzahlungsvergleich mit der IngDiBa geschlossen, mit dem Ziel, noch offene Verbindlichkeiten des Betroffenen zurückzuführen und den Zugriff auf das Konto bis zur Frist einer ordentlichen Kündigung wieder einzuräumen. Dies diente auch dazu, weitere Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zu verhindern.
Noch in der Verhandlung eröffnete der Prozessbevollmächtigte der IngDiBa, dass diese auch einen Ratenkredit des Betroffenen gekündigt hatte, obwohl bei diesem keine Ratenverpflichtungen offen waren. Auch diese wurde in dem Kündigungsschreiben der Bank mit dem negativen Schufa-Eintrag begründet.
Noch im Prozess wurde aber auch zu dieser Kündigung eine Vergleichsbereitschaft der IngDiBa angekündigt.
Weiterer Vergleich nach mündlicher Verhandlung
Es kam daher nach dem Verhandlungstermin auch wegen des gekündigten Ratenkredits zu einer Vergleichsvereinbarung zwischen der IngDiBa und dem Betroffenen.
Auf diesem Weg konnte ein weiterer Rechtsstreit und somit auch die Gefahr eines weiteren Schufa-Eintrags für den Betroffenen verhindert werden.
Dominoeffekt schnell stoppen
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert den Fall des Betroffen wie folgt:
„An dem Beispiel lässt sich verdeutlichen, dass ein unrechtmäßiger Schufa-Eintrag schnell zu einem Dominoeffekt führen kann, in dem Banken oder andere Vertragspartner des Betroffenen diesem das Dispo, die Kreditkarte oder einen Ratenkredit kündigen. Hierdurch drohen dann bei dortigem Zahlungsverzug weitere Schufa-Einträge, welche die Situation noch verschlimmern und den Betroffenen schnell in die Zahlungsunfähigkeit bringen können. Es ist daher notwendig, bei einem negativen Schufa-Eintrag schnell zu handeln, um einen drohenden Dominoeffekt zu stoppen.“
Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können.
Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.