Das Landgericht Saarbrücken hatte bereits im vergangenen Jahr den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Alphapool AG sowie zwei Aufsichtsräte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Die Aufsichtsräte wurden zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren verurteilt. Wir berichteten bereits (zum Blog-Beitrag).
**BGH weist Revisonen der Straftäter zurück**
Nunmehr wurde in bereits durch AdvoAdvice gegen die Haupttäter geführten Klageverfahren, in denen es um die Zahlung von Schadensersatz geht, mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof die Revison der verurteilten Straftäter zurückgewiesen habe.
Die Entscheidung ist daher rechtskräftig. Die Beteiligten müssen daher nunmehr ihre Haftstrafen verbüßen und zudem zu Recht mit einer zivilrechtlichen Verurteilung zum Schadensersatz rechnen.
**Schadenersatzansprüche gegen Straftäter**
Ob ein Schadensersatzanspruch durch die Anleger gang oder teilweise auch vollstreckt werden kann, wird davon abhängen, wie viele Anleger Ansprüche geltend machen und wie lange die arrestieren Gelder bei den jeweiligen Beteiligten ausreichen. Hier gilt, zumindest so lange, bis kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verurteilten eröffnet worden ist, das Windhundprinzip oder anders ausgedrückt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Anleger der Alphapool sollten sich daher anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Ansprüche suchen.