Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH gelöscht Negativeintrag.

Die Schufa Holding AG speichert und verarbeitet Daten über fast jede Person in Deutschland. Der Datenbestand setzt sich aus positiven, negativen und neutralen Merkmalen zusammen, also solchen, die auf eine Kreditwürdigkeit hinweisen oder dagegen sprechen.

Viele Betroffene erfahren erstmalig von der Schufa Holding AG, wenn sie einen Vertrag abschließen oder einen Kredit aufnehmen möchten und dies aufgrund eines negativen Eintrags nicht funktioniert. Dass bereits vorher schon in zahlreichen Verträgen mit Banken, Mobiltelefonanbietern oder anderen Firmen sog. Schufa Klauseln enthalten sind, ist oftmals nicht bekannt oder wird übersehen bzw. ignoriert. 

**Eintrag der BDK gelöscht**

Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH hat im August 2020 einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG zu einem Mandanten der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin vorgenommen. Der Eintrag belief sich auf über 5.000,00 Euro.

Bereits im September wurde die Bank  durch den Experten für das Auskunfteienwesen, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, kontaktiert und zum Widerruf des Eintrages aufgefordert. Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH wurde zudem aufgefordert, nachzuweisen, dass der Eintrag berechtigt war.

Die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Datenübermittlung finden sich maßgeblich in der Datenschutzgrundverordnung. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes spielen hierbei auch eine gewisse Rolle.

Die Bank lies sich in der Folge ca. sechs Wochen lang Zeit, um die Anfrage aus der Kanzlei AdvoAdvice zu bearbeiten. Im Antwortschreiben hieß es lediglich, dass man sich nach intensiver Prüfung dazu entschieden habe, die Löschung des Eintrages zu beantragen. Ein genauer Grund hierfür wurde nicht angegeben.

Einschätzung

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann ist bereits seit vielen Jahren im Segment Auskunfteien und Negativeinträge tätig. Hier konnte er schon viele Löschungen erfolgreich durchsetzen.

Neben den Fällen, in denen der Fehler bei den Übermittlungsvoraussetzungen schon von vornherein ausgemacht werden kann, ist es oftmals auch ein gängiger Weg, die Unternehmen dazu zu bringen, die Meldevoraussetzungen selbst zu überprüfen. Da nur diese den vollen Akteninhalt zur Verfügung haben, können sie oftmals im Rückblick selbst herausfinden, dass ein Eintrag eventuell unberechtigt war. Sollte dies der Fall sein, beantragen die Unternehmen oftmals schon von sich aus die Löschung des Eintrages.

In diesem Fall hat sich die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH erfreulicher Weise dazu entschieden, den Eintrag nach abgeschlossener eigener Prüfung zur Löschung zu bringen.

Anwalt Tintemann zeigte sich erfreut: „Natürlich ist es zunächst wichtig, dass der Negativeintrag gelöscht wird. Aus welchem rechtlichen Grund dies geschieht, ist dabei oftmals zwar interessant aber für den Betroffenen eher nebensächlich. Dem hier betroffenen Mandanten war es vor allem wichtig, dass der Eintrag gelöscht wird. Auch wenn nicht jeder Negativeintrag frühzeitig gelöscht werden kann, konnte das Ziel hier trotz einer überschaubaren Informationslage schnell erreicht und dem betroffenen Mandanten geholfen werden.“ 

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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