Barclays Bank: Vergleich vor Landgericht Hamburg nach Antrag auf einstweilige Verfügung

In einem weiteren Verfahren konnte vor dem Landgericht Hamburg eine Einigung mit der Barclays Bank PLC gefunden werden. Vor einigen Wochen meldete sich diesbezüglich ein 56-jähriger Mann, welcher feststellen musste, dass die Barclays Bank PLC einen Negativeintrag lanciert hatte. In den vergangenen Jahren kam es bereits zwei Mal zu fehlerhaften Kündigungsandrohungen und gar SCHUFA-Einträgen, welche kurzfristig wieder zurückgenommen wurden.

# Wie kam es zu der Einmeldung?

Der Mann aus Rheinland-Pfalz unterhielt ein Kreditkartenkonto bei der Barclays Bank. Dabei kam es zu geringfügigen Zahlungsverzögerungen, obgleich der Betroffene jedes Mal versuchte, die Raten fristgerecht anzuweisen. Dies geschah auch häufig. Dennoch kündigte die Barclays Bank PLC das Vertragsverhältnis kurzfristig, nachdem in einer Zahlungserinnerung kurz zuvor eine längere Kündigungsfrist gesetzt wurde.

Kreditkarten - Foto Pixabay

Daraufhin meldete die Barclays Bank PLC den gesamten Kreditbetrag bei der SCHUFA Holding AG ein. Eine Stellungnahme des Betroffenen konnte die Barclays Bank PLC dieses Mal nicht umstimmen, sodass anwaltliche Hilfe benötigt war.

# Wie konnte geholfen werden?

Bereits der geschilderte Sachverhalt lässt den juristisch vorgebildeten Leser erkennen, dass es Probleme mit den Kündigungsvoraussetzungen geben könnte. Diese wurden gegenüber der Barclays Bank PLC sodann ausfühlich dargelegt. Dennoch beharrte diese auf der Rechtmäßigkeit des Eintrages. Um die kurzen Fristen des einstweiligen Rechtsschutzes zu wahren, wurde sodann kurzfristig ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Landgericht Hamburg - Foto AdvoAdvice

Kurze Zeit später meldete sich die Rechtsvertretung der Barclays Bank PLC. In diesem Rahmen konnte ein für beide Parteien hinnehmbarer Vergleich vereinbart werden. Dank dieses Vergleiches wird der Negativeintrag nun widerrufen, sodass der Betroffene bald wieder vollständig wirtschaftlich leistungsfähig ist.

# Fazit

Nur weil ein Unternehmen auf der Rechtmäßigkeit eines Eintrages beharrt, heißt das noch lange nicht, dass eine SCHUFA-Meldung deshalb auch berechtigt erfolgte und nicht gelöscht werden kann. Es ist jedoch schwierig, die kleinen aber feinen Details zu erkennen, woran eine rechtmäßige Eintragung scheitert. Deshalb wird häufig anwaltliche Hilfe benötigt, um ein solches Problem zu lösen. Häufig muss man dabei den Weg vor die Gerichte suchen.

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