Barclays Bank widerruft Negativeintrag nach Antrag auf einstweilige Verfügung

Die Barclays Bank PLC hat nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB einen Schufa-Negativeintrag widerrufen.

# Daten aus Kreditkartenvertrag eingemeldet

Konkret hatte sich bei den Rechtsanwälten der Kanzlei AdvoAdvice eine Kundin der Barclays Bank aus Marburg gemeldet, welche über einen Negativeintrag berichtete, obwohl sie selbst bereits das Vertragsverhältnis mit der Barclays Bank PLC widerrufen hatte.

# Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Da ein außergerichtilches Anschreiben an die Schufa Holding AG und die Barclays Bank PLC erfolglos blieben, wurde zeitnah durch die Kanzlei AdvoAdvice ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Landgericht Hamburg eingereicht.

Landgericht Hamburg Außenansicht

Das Gericht wollte über diesen Antrag nicht sofort entscheiden und beraumte eine mündliche Verhandlung über den Antrag auf den 16.02.2018 an.

# Widerruf des Eintrags noch vor mündlicher Verhandlung

Noch vor der Verhandlung meldete sich die Barclays über eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei und ließ beim Landgericht Hamburg vortragen, dass der Eintrag durch die Barclays Bank bei der Schufa Holding AG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufen worden sei. Der Rechtsstreit habe sich daher aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit erledigt, so die Ausführungen der Bankvertreter.

Eine Prüfung bei der betroffenen Mandantin ergab tatsächlich, dass der Eintrag zwischenzeitlich durch die Barclays widerrufen und im Datenbestand der Schufa Holding AG somit gelöscht worden war.

# Prozess nur teilweise für erledigt erklärt

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg wurde daraufhin teilweise für erledigt erklärt, verbunden mit dem Antrag, der Barclays Bank als Antragsgegnerin die Kosten der Erledigung aufzuerlegen.

Da die Barclays Bank sich aber nicht rechtsverbindlich zu einer Unterlassung von Negativeinträgen in der Zukunft verpflichtet hatte, so wie in der Antragsschrift ebenfalls gefordert, wurde der Rechtsstreit nicht insgesamt für erledigt erklärt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg wurde daher bisher nicht aufgehoben.

# Schnelles und konsequentes Handeln zahlt sich aus

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier für die betroffene Antragstellerin beim Landgericht Hamburg tätig war kommentiert: „Das Vorgehen zeigt wieder einmal, dass sich ein schnelles und konsequentes Handeln tatsächlich auszahlt. Die Gegenseite, die hier zunächst außergerichtlich nicht reagiert hatte, wurde nun durch das Mittel des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu schnellem Handeln gezwungen, da der Gerichtstermin kurzfristig anberaumt wurde und vorher eine Reaktion hierauf notwendig war. Betroffenen Bankkunden ist daher zu raten, bei negativen Schufa-Eintragen durch Kreditinstitute oder auch Inkassounternehmen schnell zu handeln und sich unverzüglich Rechtsrat von einem Experten im Bereich von Schufa- und Datenschutzrecht zu holen.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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