Ende September diesen Jahres meldete sich eine Betroffene aus dem Regierungsbezirk Oberbayern bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, die um Hilfe bei der Löschung ihres Negativeintrages bat. Dieser wurde durch die Creditreform Offenbach im vermeintlichen Auftrag der Drillisch Online GmbH vorgenommen.
Wie kam es zu dem Eintrag?
Die Creditreform Offenbach hatte für die Monate Juni, Juli, August, September und November 2021 jeweils einen dreistelligen Forderungsbetrag bei der Schufa Holding AG zu Lasten der Betroffenen gemeldet. Dieser wurde daraufhin am 09.12.2021 durch die Creditreform als erledigt eingetragen.
Die Betroffene hatte zwar einen Vertrag mit der Drillisch Online GmbH, jedoch waren ihr die offenen Forderungen nicht bekannt, zumal sie keine Mahnungen erhielt und auch ein Inkassounternehmen ihr gegenüber nicht in Erscheinung trat.
Da der Negativeintrag für die Betroffene somit unerklärlich war, kontaktierte sie im Folgenden die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, die auch sofort tätig wurde.
Eintrag erfolgreich widerrufen
Der zuständige Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser wandte sich mit Schreiben vom 27.10.2022 an die Creditreform Offenbach und forderte diese zum Widerruf der Datenmeldung an die Schufa Holding AG auf, da der Betroffenen keine offenen Forderungen bekannt waren und diese ebenfalls keine Mahnungen erhielt. Es bestand daher nach Argumentation von Rechtsanwalt Rohrmoser kein Interesse an einer Einmeldung der Daten an die Schufa Holding AG und an der Speicherung der Daten im Schufa-Datenbestand.
Die Creditreform Offenbach meldete sich bereits einige Tage später auf dieses Schreiben und teilte mit, dass die Forderungssache abgeschlossen sei, da die Forderung in Raten abbezahlt worden sei.
Hier setzte Dr. Rohrmoser erneut nach und wies darauf hin, dass es nicht um eine Forderungsabwehr, sondern um einen Widerruf des Negativeintrages gehen würde.
Erst daraufhin teilte die Creditreform Offenbach Babold & Bleul KG mit, sie habe Schufa Holding AG zur Löschung der Daten aufgefordert.
Fazit
Der vorliegende Fall zeigt zwei Dinge auf.
Zum einen lohnt es sich, schnell zu handeln und die eintragende Stelle zur Löschung aufzufordern, insbesondere dann, wenn Mahnschreiben oder Kündigungen nicht beim Betroffenen zugegangen sind.
Zum anderen muss man hartnäckig bleiben, wenn es um das Austragen von unberechtigt vorgenommenen Negativeinträgen geht.
Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.