CSA GmbH: Landgericht verurteilt ehemalige Geschäftsführerin und Vermittler

Das Landgericht Nürnberg hat mit Versäumnisurteil vom 18.10.2018 die ehemalige Geschäftsführerin der Firma CSA GmbH Christa S. und einen Anlagevermittler aus Uehlfeld zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.372,93 Euro verurteilt.

Die Entscheidung erging durch das Gericht im schriftlichen Verfahren, weil sich die Beklagten nicht rechtzeitig gegen die Klage verteidigt hatten.

# Zum Hintergrund:

Geklagt hatte ein Kapitalanleger aus Schwabach, bei der im Jahr 2012 gegründeten CSA GmbH am 27.04.2012 Geld in Form eines Darlehens mit Nachrangklausel zur Verfügung gestellt hatte.

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Hierzu wurde eine Lebensversicherung bei der WWK an die CSA GmbH verkauft und durch diese gekündigt. Der eingenommene Rückkaufswert in Höhe von 11.372,93 Euro wurde dann in den Darlehensvertrag investiert, mit dem Versprechen der CSA GmbH, dass nach einer Laufzeit von 14 Jahren ein Betrag in Höhe von 26.157,74 Euro erzielt werden könnte.

Der Anlegerberater hatte dabei versichert, dass die Kapitalanlage völlig sicher sei und die Auszahlung zu 100% erfolgen würde, so der Vortrag des Klägers in der Klageschrift vor dem LG Nürnberg, welche durch die Kanzlei AdvoAdvice dort eingereicht worden war.

# Rechtliche Einordnung:

Die Beklagten haben noch die Möglichkeit, gegen das Versäumnisurteil Einspruch einzulegen. Der Prozess müsste dann weiter geführt werden.

Das Versäumnisurteil ist aber bereits jetzt vorläufig vollstreckbar. Es wird sich daher zeigen müssen, ob eine Rückzahlung an den erfolgreich klagenden Anleger erfolgt oder hier eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden muss.

# Anwaltlichen Rat einholen:

Anleger der CSA GmbH, die Schadensersatzansprüche neben dem bereits laufenden Insolvenzverfahren geltend machen möchten, sollten sich hierzu an einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Die Kanzlei AdvoAdvice erteilt gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Vorgang und setzt ihre Forderung auch gerichtlich durch, sofern die nötig und erfolgversprechend sein sollte. Wenden Sie sich für einen Erstkontakt gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie unter 030 921 000 40 an.

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