Deutsche Öl & Gas Anlegerversammlung

Die Deutsche Öl und Gas I S.A. aus Luxemburg lädt ihre Anleger zur Gläubigerversammlung betreffend der Anleihe 2016/2020 über ausstehend nominal 16.855.000 €, eingeteilt in 16.855 auf den Inhaber lautende 6,5 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1.000 €, WKN: A18X5C, ISIN: DE000A18X5C7, welche am Mittwoch, den 18.03.2020 um 8:00 Uhr in der GFV Omonia Vaihingen, Versammlungshalle, Hauptstraße 117, 70536 Stuttgart abgehalten werden soll.

# Gläubigerversammlung soll Zahlungsfristen verlängern

Grund für die Gläubigerversammlung ist der Vorschlag der Emittentin, die Fälligkeit der Zinszahlungen nachträglich stunden zu lassen und diese nach hinten zu verschieben. Zudem soll die Fälligkeit der Rückzahlung der Schuldverschreibung auf den 31.03.2023 verschoben werden.

Warum genau die Anlagegesellschaft die Stundung der Zinsen und auch die Verschiebung des Rückzahlungstermins für notwendig erachtet, wird in der Einladung nicht mitgeteilt. Auszugehen ist davon, dass die Emittenten wohl nicht liquide genug ist, um die versprochenen Zinsen im Rahmen von 6,5 % sowie die Rückzahlung der gezahlten Einlagen zu leisten.

# Rechtsanwälte raten zur Vorsicht

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der Anleger der Deutschen Öl und Gas I S.A. vertritt, rät hier den Anlegern zur Vorsicht. Er ist der Auffassung, dass die Anleger der Verlängerung der Zinszahlungsfrist und auch der Rückzahlungsfrist nicht zustimmen sollten. Dies begründet er damit, dass er nicht davon ausgeht, dass die Anleger dann ihre Gelder in der Zukunft zurückerlangen würden.

Anleger der Deutschen Öl und Gas I S.A., die Gelder in die Anleihe 2016/2020 investiert haben, sollten sich dringend anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt von Bank- und Kapitalmarktrecht suchen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin beschäftigt sich mit den Kapitalanlagen der Deutsche Öl und Gas-Gruppe schon seit längerer Zeit und hat hier bereits Anleger erfolgreich gerichtlich vertreten.

Bei Interesse an einer Beratung wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und betroffene Anleger im Rahmen einer anwaltlichen Ersteinschätzung gerne berät.

Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer unter 030 921 000 40 oder unsere E-Mail-Adresse info@advoadvice.de.

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