Deutsche Öl und Gas S.A. – Diesmal Geld für Klage bitte

Neues von der Deutschen Öl und Gas S.A. Diese meldet sich mit einem Newsletter vom 27.09.2019 und verkündet überraschendes.

# 1. Die Gesellschaft benötigt und sammelt schon wieder Geld

Mittlerweile muss man sich als Anleger verwundert die Augen reiben. Meldet sich doch schon wieder die Deutsche Öl und Gas S.A. und möchte von den Anlegern erneut Geld.

Ölplattform - Pixabay

Begründet wird dies damit, dass jetzt Kosten für eine Schadensersatzklage in den USA gegen die Energy Capital Partners (kurz ECP) in Höhe von 2,5 Mio Euro vorab für Anwälte anfallen würden. Ein von ECP zu verantwortender Schaden wird ohne nähere Begründung auf 650 Euro USD geschätzt. Dies habe wohl auch eine Richterin im Chapter 11 Verfahren der Tochtergesellschaft so gesehen.

# 2. Kay Rieck tritt als Verantwortlicher zurück

Zudem wird mitgeteilt, dass der bisherige Verwaltungsratsvorsitzende Kay Rieck sein Amt niederlegen werde, um als Zeute in dem Prozess zur Verfügung zu stehen. Daher dürfe er zum Zeitpunkt der Klageeinreichung kein Mitglied des Verwalterungsrates mehr sein.

Anleger sollen mal wieder zahlen. Diesmal für die Klage und sich an die Emailadresse klage@deutsche-oel-gas.com wenden. Zur Höhe der Beteiligung an den Prozesskosten erfolgt dieses Mal, anders als bei den letzten Aufrufen zur Beteiligung an Kosten für den Rückkauf der Firmenanteile, keine konkrete Angabe.

# Unsere Empfehlung

Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin kann die Mitteilung in dem Newsletter inhaltlich nicht nachvollziehen. Er fragt sich, wer überhaupt Ansprüche wegen der behaupteten Schädigung gegen die ECP hat. Dies müsste doch wahrscheinlich die US-Tochter Furie sein, die sich im Chapter 11 Verfahren in den USA befindet.

Unklar ist, wieso dann die Deutsche Öl und Gas Gelder für einen Prozess einsammelt, welche Kanzlei diesen führt, für welche Gesellschaft die Ansprüche geltend gemacht werden und wie bzw. ob die Anleger hiervon ggf. überhaupt profitierten. Unklar ist auch, wieso eine Zeugenstellung des Kay Rieck durch einen Verzicht auf den Verwaltungsratsposten geschaffen werden soll. In der Regel werden Prozesse nicht durch Zeugen, sondern durch Fakten gewonnen, die einen Beweis für Schäden liefern.

Aufgrund der mangelhaften Informationslage ist zumindest keinem Anleger dazu zu raten, Gelder für einen vermeintlich und bisher vollständig undefinierten Prozess in der USA einzuzahlen bzw. zur Verfügung zu stellen.

Lassen Sie sich unabhängig und kompetent in Sachen Deutsche Öl und Gas S.A. beraten. AdvoAdvice bietet Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung und eine starke Anlegergemeinschaft an. Rufen Sie unter 030 921 000 40 an oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.

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