Die neue Musterfeststellungsklage – ein zweischneidiges Schwert

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Seit dem 01. November 2018 gibt es sie auch in Deutschland: Die Musterfeststellungsklage oder auch Musterklage, um EU-rechtswidrige Praktiken von Unternehmen zu unterbinden. Hier erklären wir, was das ist, wie sie funktioniert und was sie für einen Nutzen hat.

## Was ist die Musterfeststellungsklage genau?

Die Musterfeststellungsklage ist eine Verbandsklage für Zivilverfahren. Die Klage dürfen also nur bestimmte Verbände, sogenannten qualifizierten Einrichtungen, bei Gericht erheben. Die Musterfeststellungsklage wurde in Deutschland extra aufgrund des Diesel-Skandals von VW vom Gesetzgeber beschleunigt eingeführt, sodass die Klage noch dem Eintritt der Verjährung eingereicht werden kann.

Zwar dürfen nur Verbände diese Klage einreichen, aber auch Verbraucher profitieren davon: Geschädigte Verbraucher sollen ohne großen (finanziellen) Aufwand Ansprüche gegen Unternehmen mithilfe der Musterfeststellungsklage von Verbänden durchsetzen können. Dies ist auch nötig, denn vor allem große Unternehmen verfügen über viele Rechtsanwälte. Einem einzelnen Verbraucher fällt es dann oft schwer mit seinem einen Anwalt dagegen anzukommen.

Ziel dieser neuen Klageart ist es EU-rechtswidrige Praktiken eines Unternehmens zu unterbinden und gegebenenfalls Schadensersatz für diese rechtswidrigen Handlungen zu erlangen. Mit der Klage werden also auch Unterlassungsverfügungen gegen Unternehmen erstritten. Wie der Name „Feststellungsklage“ jedoch schon vermuten lässt, wird bei der  Klage erst einmal bloß etwas festgestellt.

Oft haben Verbraucher bei Schäden an Produkten von Großunternehmen in der Vergangenheit nämlich keine Klage bei Gericht eingereicht weil der mögliche Schadensersatz in keinem guten Verhältnis zum Prozessrisiko stand, weil die Beweislage einfach sehr schwierig war oder weil der Zeitaufwand für eine Klage zu hoch war. Dies soll mit der Musterfeststellungsklage der Vergangenheit angehören.

## Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Zunächst muss der Verband zur Klage berechtigt sein. Dazu muss der Verband bestimmt Voraussetzungen erfüllen. Dies tun aber in der Regel alle großen und mächtigen Verbände. Tut er dieses also, müssen sich mindestens 10 geschädigte Verbraucher für die Klage finden, um die Klage einzureichen. Ist die Klage eingereicht können sich innerhalb von 2 Monaten alle Verbraucher, die von der Klage profitieren wollen, in ein Klageregister eintragen lassen.  Insgesamt müssen sich für eine erfolgreiche Klage mindestens 50 Geschädigte in dem Register eintragen lassen.

Die Eintragung im Klageregister hat für Verbraucher den Vorteil, dass sie an der Klage teilnehmen. Das heißt, die Eintragung im Klageregister hemmt die Verjährung, sodass  die Schadensersatzansprüche nicht verjähren.  Sie können dann einfach den Ausgang des Verfahrens abwarten. Ein Prozesskostenrisiko wegen der Anwalts- und Gerichtskosten gibt es für Verbraucher zudem auch nicht. Dieses Prozesskostenrisiko trägt alleine der klagende Verband.

Wollen Sie jedoch von der Musterfeststellungsklage profitieren, müssen Sie sich rechtzeitig in das Klageregister eintragen lassen. Denn für Personen die sich nicht im Klageregister registriert haben, bringt auch eine erfolgreiche Musterfeststellungsklage auch keine Vorteile und Ihre Ansprüche können bis zum Ende des Verfahrens bereits verjährt sein.

## Vorteile der Musterfeststellungsklage

Den schwierigsten Teil des Prozesses führt der Verband, sodass der Verbraucher damit keine Kosten und Risiken hat. Scheitert die Musterfeststellungsklage vor Gericht trägt der Verbraucher keine kosten. Der Verband als Kläger muss die Kosten bezahlen.

Die Verbände können mit den Musterfeststellungsklagen also „die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren.“ Die Verbände klagen und stellen im Prinzip für den Verbraucher fest, ob die Voraussetzungen beispielsweise für Schadensersatz vorliegen. Für den Schadensersatzanspruch bedarf es dann jedoch noch eines zweiten Schritts.

Das Gerichtsverfahren kann entweder in einem Vergleich oder einem Urteil enden. Das Urteil kann dabei positiv oder negativ ausfallen.

## Vergleich

Kommt es zu einem Vergleichsvorschlag steht es dem Verbraucher frei, ob er diesen annimmt oder ablehnt. Nur wenn 70% dem Vergleichsvorschlag auch zustimmen, kommt es zu einem Vergleich mit Schadensersatzansprüchen. Die ablehnenden 30 % können dann jedoch noch Klage erheben.

Lehnen jedoch mehr als 30% den Vergleich ab, scheitert der Vergleich und das Gericht erlässt ein Urteil.

## Urteil

Ist das Urteil negativ, ist der Verbraucher daran gebunden.

Ist das Urteil positiv, wurde bisher nur festgestellt, dass in bestimmten Punkten die Voraussetzungen für einen ein Schadensersatzanspruch gegeben sind. In der Klage des Verbands werden also allgemeine Fragen geklärt, die viele Verbraucher betreffen, die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls können dort also nicht berücksichtigt werden.

Der Verbraucher muss daher dann noch selbst die Höhe des Schadensersatzes einklagen und kann diese Klage theoretisch auch immer noch verlieren, weil dort die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls geprüft werden. Alle Gerichte sind dabei aber an das Urteil der Musterfeststellungsklage gebunden, sodass der Verbraucher dann bereits eine sehr starke Stellung hat.

## Was muss der Verbraucher beachten?

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtzeitig zum Klageregister anmelden und dann zunächst den Ausgang des Gerichtsprozesses abwarten. So unterbricht der Verbraucher kostenlos die Verjährungsfrist und kann an einem eventuell positiven Urteil teilhaben.

Zwar können sich Verbraucher kostenlos und ohne Anwalt zum Klageregister anmelden. Im Einzelfall kann es jedoch ratsam sein, sich vor der Anmeldung beraten zu lassen: Es kann sein, dass die Musterfeststellungsklage nicht zum eigenen Fall passt und es ist zu beachten, dass der angemeldete Verbraucher auch an negative Urteile gebunden ist. Auch wird die Anmeldung zu Klageregister nicht geprüft. Meldet man sich also falsch an, nimmt man nicht an der Musterfeststellungsklage teil!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin rät deshalb allen betroffenen Verbrauchern von Musterfeststellungsklagen: „Eine Anmeldung ins Klageregister erscheint grundsätzlich sehr sinnvoll, denn nur so schützt der Verbraucher seine Ansprüche vor der Verjährung und kann an einem positiven Ausgang des Verfahrens teilnehmen. Aber es gibt auch Risiken, beispielsweise wenn die Anmeldung nicht richtig erfolgt, der Prozess negativ ausgeht oder die Besonderheiten des Einzelfalls nicht zu der Musterfeststellungsklage passen. Verunsicherte Verbraucher sollten sich daher zuerst qualifizierten anwaltlichen Rat einholen.“

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