Diesel-Einigung – Ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher

Jetzt mal ganz ehrlich, liebe Autofahrerinnen und Autofahrer, da präsentiert uns am Dienstag, den 02.10.2018, einen Tag vor dem Fest zur Deutschen Einheit, die Politik gemeinsam mit der Autoindustrie eine Diesel-Einigung und man kann sich bis heute nicht sicher sein, was man davon halten soll. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete den Diesel-Deal als Luftnummer, die Zeit titelt: „Am Ende lacht die Industrie.“

# Umtauschprämien und Rabatte unklar

Schauen wir einmal auf den Markt für gebrauchte Diesel. Dieser liegt aktuell am Boden. Also heißt es, entweder Diesel behalten oder ein neues Fahrzeug erwerben. Wenn ich jetzt mit meinem Diesel zum Händler gehe, bekomme ich sowieso schon einen hohen Kaufpreis für mein Altfahrzeug angeboten. Wie hoch dieser wirklich ist und ob da nicht mit dem Preis des Neufahrzeugs einfach getrickst wird, finden die meisten Verbraucher sowieso nicht ohne die Hilfe eines Experten heraus.

Warum soll jetzt bitte ein Autofahrer, der in den 14 von Fahrverboten betroffenen Städten wohnt ( zu nennen sind hier: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg) oder aber in den umliegenden Gebieten, erheblich mehr für ihre alten Diesel erhalten, als die Kunden, die in anderen deutschen Städten wohnen?

Vor allem riecht diese Lösung nach einem riesigen Konjukturprogramm für die deutschen Autobauer, also gerade die Firmen, die in der Vergangenheit ihre Kunden durch Manipulationen und verbotene Abschalteinrichtungen hinters Licht geführt haben.

Seien wir mal ehrlich. Wenn ich einen VW-Schummel-Diesel fahre, will ich dann jetzt bei diesem Unternehmen ein weiteres Fahrzeug, möglicherweise des gleiches Typs kaufen, nur weil ich jetzt anstatt einer ordentlichen Entschädigung wie z.B. in den USA durchgesetzt, eine nicht klar umrissene höhere Ankaufprämie erhalte?

# Umrüstung nicht sinnvoll und teilweise noch gar nicht möglich

Nachrüstungen sollen angeblich kostenfrei für den Verbraucher erfolgen können. Hier stellen sich aber Fragen nach Lieferbarkeit der Systeme, Verfügbarkeit der Werkstätten, der Gewährleistung im Falle eines Mangels oder Schadens. Zudem fährt man mit seinem Diesel einen zusätzlichen Ballast am Auto spazieren, der sich negativ auf die Leistung des Fahrzeugs und erhöhend auf den Diesel-Verbrauch auswirkt. Vielleicht könnte hier die Mineralölindustrie auch noch die Nachrüstungen sponsoren, da diese sicherlich davon neben den Städten, denen dann doch kein Fahrverbot droht, profitieren werden.

# Verbraucher wieder einmal der Doofe

Insgesamt ist der Verbraucher wieder einmal der Doofe, da er sich jetzt überlegen muss, ob er ein Neufahrzeug beim alten Anbieter erwerben oder nachrüsten will.

Zudem bietet sich die Möglichkeit, Schadensersatz dort geltend zu machen, wo nicht nur die Grenzwerte der Fahrzeuge überschritten wurden, sondern massiv und bewusst geschummelt oder betrogen wurde.  Die Regierung schafft hier erst ein Gesetz zur Schaffung der Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage und versucht dann, die Autokonzerne durch milde und freundschaftliche Zusammenarbeit gnädig zu stimmen.

# Jetzt Darlehen für Fahrzeugfinanzierung widerrufen

Was in der Diskussion um Nachrüstungen und Umtauschprämien oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass viele Dieselkunden aber auch andere KFZ-Käufer die Möglichkeit haben, die Darlehen, mit welchen sie ihre Fahrzeuge finanziert haben, bei Vorliegen eienr fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch zu widerrufen.

Dies bietet dann die Möglichkeit, das Darlehen rückabzuwickeln, gezahlte Darlehenszinsen zurück zu erhalten und das ungeliebt gewordene Altfahrzeug an die finanzierende Bank zurück zu geben.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Partner bei AdvoAdvice in Berlin rät: „Lassen sie als Autofahrer durch versierte Anwälte die Möglichkeit des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung prüfen. Hierdurch können leicht mehrere Tausend Euro eingespart werden. Sie müssen dann nicht bei ihrem bisherigen Autohersteller zum Bittsteller um tolle Ankaufprämien oder Nachrüstungen werden.“

Die Kanzlei AdvoAdvice hat ein System geschaffen, mit dem Diesel-Besitzer und auch andere Autofahrer leicht überprüfen lassen können, ob ein Widerruf ihrer Autofinanzierung möglich und sinnvoll ist. Wenden Sie sich bei Interesse gerne telefonisch über 030 921 000 40 oder per Email an widerruf@advoadvice.de an unsere Kanzlei.

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