Die **Advovox Rechtsanwalts GmbH** ist eine in Berlin ansässige Anwaltskanzlei. Diese wird von Rechtsanwalt Sven Krüger geführt.
Ein Betätigungsfeld der Advovox Rechtsanwalts GmbH ist offenbar die Beitreibung von Forderungen der **voxenergie GmbH**, einem Unternehmen , welches unter anderem Stromverträge u. ä. anbietet. Beide Firmen haben in Berlin an der selben Adresse ihren Geschäftssitz.
**Negativeintrag bei der Creditreform Boniversum GmbH gelöscht**
Im Dezember 2020 meldete sich ein Mandant bei der Kanzlei **AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB** in Berlin. Dieser berichtete, dass er von einem negativen Eintrag bei der **Creditreform Boniversum GmbH** zu seiner Person erfahren habe.
Im Datenbestand war die angesprochene Forderung der advovox Rechtsanwalts GmbH hinterlegt. Die Bezahlung der Forderung erfolgte laut des Eintrages zu Beginn des Jahres 2019.
Hintergrund der Forderung war, dass der Betroffene in einem Stromlieferungsvertrag mit der voxstrom GmbH war. Diese hatten eine Stromrechnung an den Mandanten geschickt, woraufhin der Mandant nach seinen Angaben den Kontakt mit voxstrom suchte, um einen Zahlungsaufschub zu erreichen.
Unklar war in der Folge, ob der Betroffene auch Mahnschreiben mit einer Warnung vor einem Eintrag bei einer Auskunftei, konkret der Creditreform Boniversum GmbH, erhalten hat.
Nach Übernahme des Mandats kontaktierte Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, sowohl die Advovox Rechtsanwalts GmbH wie auch die Creditreform Boniversum GmbH und forderte beide Stellen zur Löschung bzw. zum Widerruf des Negativeintrages auf.
Die Creditreform Boniversum GmbH teilte mit, dass der Negativeintrag bereits im Anfang Februar 2021 zur Löschung gebracht wurde.
Die advovox Rechtsanwalts GmbH meldete sich ebenfalls einige Tage später. Dabei wurde mitgeteilt, dass der Mandant ausreichend gemahnt worden sei und zur Zahlung bis Anfang Dezember 2018 aufgefordert wurde. Entsprechende Mahnschreiben wurden jedoch nicht vorgelegt. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass das Löschersuchen des Mandanten bereits im November an die Creditreform Boniversum GmbH weitergegeben wurde.
Schnelle Löschung dank kompetenter Hilfe
Nicht aufgeklärt werden konnte, wieso zwischen dem wohl erfolgten Löschantrag der Advovox Rechtsanwalts GmbH aus November 2020 und der tatsächlichen Löschung Anfang Februar 2021 mehrere Monate lagen.
Offensichtlich wurde der Eintrag bei der Creditreform Boniversum GmbH erst nach Zugang des Schreibens der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vorgenommen.
Die Löschung eines Negativeintrags ist unter anderem immer dann vorzunehmen, wenn die weitere Verarbeitung unrichtig (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe d) DSGVO) oder nicht mehr notwendig (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO) ist.
Aus hiesiger Aktenlage waren beide Löschansprüche gegeben.
Bis heute wurden keine Mahnschreiben oder ähnliches vorgelegt, die den Negativeintrag gerechtfertigt hätten. Darüber hinaus handelte es sich um eine recht geringe Forderung, welche innerhalb weniger Wochen ausgeglichen wurde.
Dr. Sven Tintemann fasste zusammen: „Bei Negativeinträgen ist es oftmals wichtig, mit anwaltlicher Hilfe nachzufassen, um eine Löschung durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht von Schreiben durch Anwaltskanzleien, die das Anwaltsinkasso betreiben, oder von Auskunftei wie z.B. der Creditreform Boniversum verunsichern, sondern suchen Sie sich kompetente Hilfe im Bereich des Datenschutzrechts.“
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.