Einträge im Schufa-Fraud-Pool können hiervon betroffene Personen stark belasten und führen unter Umständen zu Problemen bei dem Abschluss oder der Verlängerung von Darlehen.
Eintrag wegen Auffälligkeit bei Kontoauszügen
Bei der Kanzlei Advoadvice in Berlin meldet sich ein Betroffener aus Baden-Baden und berichtete von einem Eintrag über seine Person im Schufa-Fraud-Pool, der durch die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH aus Bingen vorgenommen worden war.
Der Betroffene konnte sich den Vorgang nicht erklären und war sich auch keines betrügerischen Verhaltens bzw. Betrugsversuchs bewusst. Er beauftragte daher Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, sich der Sache anzunehmen und den Eintrag im Schufa-Fraud-Pool zur Löschung zu bringen.
Rückfragen bei Bank und Schufa Holding AG führen zur Löschung
Rechtsanwalt Dr. Tintemann veranlasste sofort eine Rückfrage bei der eintragenden Bank und auch bei der Schufa Holding AG und forderte die Löschung bzw. den Widerruf des Eintrag sowie eine Begründung, warum dieser vorgenommen worden sei.
Die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH teilte hierauf mit, den Eintrag über Auffälligkeiten bei Kontoauszügen ohne Anerkennung einer Rechts- und Handlungspflicht zurückgezogen zu haben.
Was konkret an den Kontoauszügen nach Meinung der Bank auffällig war, wurde nicht mitgeteilt.
Die Schufa Holding AG lehnte zunächst mit Schreiben vom 23.10.2020 die Löschung des Eintrags im Schufa-Fraud-Pool ab. Erst durch erneutes Nachsetzen der Kanzlei AdvoAdvice konnte danach die Löschung erreicht werden, welche mit Schreiben vom 12.11.2020 bestätigt wurde.
Eintragsgrund nicht nachvollziehbar
Der Eintragsgrund Auffälligkeit Kontoauszüge war weder für den betroffenen Mandanten noch für Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann nachvollziehbar.
Der Kommentar des Experten Dr. Tintemann zu dem Vorgang: „Leider stellen wir immer wieder fest, dass Banken Vorgänge, die Ihnen dubios erscheinen, ohne eine Rücksprache mit dem Betroffenen hierüber zu halten, beim Schufa-Fraud-Pool melden. Das sehen wir als Anwälte kritisch, da in Deutschland immer noch in Bezug auf strafrechtlich auffälliges Verhalten die Unschuldsvermutung gilt. Betroffene sollten sich daher in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, um ggf. gegen den Eintrag vorzugehen.“
Die Kanzlei AdvoAdvice konnte schon mehreren Mandanten helfen, Einträge im Schufa-Fraud-Pool zur Löschung zu bringen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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