Erfolgreicher Ausstieg aus der PKV als Selbständiger

Kann man als selbständiger, freiberuflich tätiger Rechtsanwalt von der PKV (Privaten Krankenversicherung) in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Mann kann! Man benötigt nur die richtigen Netzwerkpartner und etwas Mut, außerhalb der Box des deutschen Rechtssystems zu denken.

DKV nach 15 Jahre verlassen

Konkret gelangt der Wechsel des Versicherungsstatus einem Rechtsanwalt, der bereits seit 15 Jahren bei der DKV privat versichert gewesen war. 

Der Rechtsanwalt war damals noch als junger Mann bei der DKV mit einem Beitrag von etwa 300,00 Euro in den Versicherungsvertrag eingestiegen. Die Versicherungsbeiträge erhöhten sich leider mit den Jahren immer weiter und lagen zuletzt bei ca. 550,00 Euro pro Monat. Hinzu kam noch die jährlich anfallende Selbstbeteiligung von 300,00 Euro. 

Kinder ebenfalls privat versichert

Außerdem waren auch die Kinder des Rechtsanwalt privat krankenversichert. Hierdurch kam es zu weiteren Kosten von ca. 600,00 Euro im Monat sowie zu den zusätzlichen Selbstbeteiligungen von 150,00 Euro pro Kind. 

Alles zusammengerechnet also fast 15.000 Euro im Jahr oder 1.225 Euro pro Monat. 

Versicherungsjahr im Ausland

Der Rechtsanwalt entschloss sich daher für einen Statuswechsel. 

Dieser konnte über ein Versicherungsjahr bei einer im europäischen Ausland befindlichen Versicherung realisiert werden. 

Nach Anmeldung im Ausland und Versicherungsbestätigung konnte die private Krankenversicherung bei der DKV gekündigt werden. Dies verlief dank professioneller Unterstützung der hierzu eingeschalteten Netzwerkpartner ohne Probleme. 

Die Kinder konnten zur gesetzlich versicherten Ehefrau in die Familienversicherung wechseln.

Während der Zeit der Auslandsversicherung erhielt der Rechtsanwalt eine Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Versicherung und ging damit u.a. zum Orthopäden und zum Zahnarzt in Deutschland. Er musste hier nur seinen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung durch Vorlage der Krankenkassenkarte anzeigen. 

Rückkehr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Nach 13 Monaten in der Auslandsversicherung wurde die dortige Versicherung beendet und es erfolgte die Rückkehr in die freiwillige gesetzliche Versicherung. 

Hierzu erhielt der Rechtsanwalt nach Einreichung aller Dokumente durch die Netzwerkpartner von seiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eine neue Krankenversicherungskarte und ist seither freiwillig gesetzlich versichert. Zudem spart er jeden Monat einige Hundert Euro an Krankenkassenbeiträgen für sich und seine Kinder, die weiterhin familienversichert sind.

Wechseln auch Sie in de GKV

Wenn auch Sie, egal ob als Selbständiger, Freiberufler oder Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und die private Krankenversicherung verlassen möchten, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Netzwerk von Versicherungsexperten. 

Eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie hierzu unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de vereinbaren. 

 

 

 

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