Facebook-Account gehackt – Immer mehr Betroffene melden sich!

Nachdem wir erst kürzlich berichteten, dass der Zugang zu einem gehackten Facebook-Account wieder erlangt werden konnte (siehe hier)*, melden sich seither immer mehr Betroffene bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin. In manchen Punkten ähneln sich die Fälle, in anderen unterscheiden sich diese.

**Zugang gehackt – Was passiert?**

In allen bisher an uns herangetragenen Fällen wurde der Zugang zum Facebook-Account nach dem Hack so verändert, dass das Passwort geändert und die Email-Adressen angepasst wurden. Dabei sind die Mail-Adressen teilweise vollständig ausgetauscht worden, sodass man sich gar keinen Freischalt-Code zusenden lassen kann. In anderen Fällen wurde eine ergänzende Email-Adresse angelegt, sodass der Freischalt-Code immer auch an die Hacker ging. Diese ließen dann offenbar im Hintergrund ein Skript laufen, um die Eingabe des richtigen Codes und somit die Freischaltung des Zugang durch den Nutzer zu unterbinden.

Spannend ist zudem die Frage, was Hacker mit dem Account anstellen, nachdem der Zugang gehackt wurde. Hier ist eine ganze Bandbreite an Vorgehensweisen zu beobachten.

In den glimpflichen Fällen wird keine weitere Veränderung am Profil festgestellt. In anderen Fällen werden Profilbilder geändert und Posts abgesetzt. Dies kann insbesondere dann kritisch werden, wenn von dem privaten Account aus auch Business-Seiten gesteuert werden. Auch auf verknüpften Profilen, z.B. bei Instagram werden manchmal Posts abgesetzt.

Als wäre diese Problematik für die Betroffenen nicht schon schwierig genug, gibt es aber auch Fälle, in denen Nachrichten versandt werden. Dabei wird z.B. dazu aufgefordert, eine Spende an ein bestimmtes Konto zu tätigen. In wieder anderen Fällen erhielten die Betroffenen an ihre ursprüngliche Adresse eine Zahlungsaufforderung, damit das Konto wieder freigeschaltet wird.

**Wie reagiert Facebook? Was kann man tun?**

In ausnahmslos allen Fällen zeigten uns die Betroffenen an, dass Facebook lediglich mit Standard-Emails reagiert und sich gerade nicht um die Einräumung des Zugangs kümmert. Es gibt zwar verschiedene Hilfeseiten und Kontaktmöglichkeiten (z.B. über das Impressum oder an den Datenschutzbeauftragten). In keinem uns bekannten Fall konnten die betroffenen User darüber die Freigabe ihres gehackten Facebook-Kontos erreichen.

Auch vermeintlich effektive Ideen, wie das Hochladen eines Personalausweises o.ä. halfen bislang nicht weiter. Insofern sind die Möglichkeiten der Betroffenen oftmals nach einigen Stunden aufgebraucht. Auch in den Folgetagen ergab sich nichts.

Mit anwaltlicher Hilfe kann eine Freigabe eventuell doch erreicht werden.

Wie in dem Fall vor dem Landgericht Berlin* kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. als Anbieterin von Facebook beantragt werden. Sofern das Gericht diese Verfügung erlässt, sollte Facebook bzw. Meta umgehend reagieren.

**Wichtig:** Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nur innerhalb des ersten Monats nach Kenntnisnahme des Hacks möglich. Es ist also eine gewisse Eile geboten. Überdies sollten alle Anfragen dokumentiert werden, mit denen man versucht hat, eine Freigabe des Kontos zu erreichen.

**Probleme mit gehacktem Facebook Profil?**

Haben auch Sie Probleme mit einem gehackten Profil bei Facebook oder Instagram? Dann suchen Sie sich möglich schnell Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Dr. Raphael Rohrmoser sowie seine Kollegen in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB helfen Betroffenen gerne mit fairem Rechtsrat und einer schnellen kostenfreien Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Situation weiter.

Kontaktieren Sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch unter der Rufnummer 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de

* **Update vom 31.03.2022: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin wurde am 31.03.2022 zurückgenommen. Für Meta Platforms Ireland Limited besteht damit keine Verpflichtung mehr aus dem Beschluss.**

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