Garbe 2 verklagt Anleger auf Ratennachzahlung

Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG (Garbe 2) schickt einigen ihrer Anleger neue, vielleicht auch unerwartete, zumindest aber unangenehme Post. Die Anleger erhalten nämlich gelbe Briefe mit Postzustellungsurkunden von den Gerichten. Enthalten sind Klagen der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG, in denen von den Anlegern rückständige Raten aus sog. Sprint-Verträgen geltend gemacht werden.

Der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin liegt z.B. eine Klage der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG vor, in welcher diese vor dem Landgericht von einem Anleger Sprint Raten ab dem Jahr 2011 fordert. Die Beteiligung war im Jahr 2015 durch die betroffenen Anleger wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung widerrufen worden. Mit dem Widerruf wurden auch die monatlichen Zahlungen an die Anlegegesellschaft eingestellt.

Jetzt sollen die Anleger nachzahlen und zwar ordentlich.

Dies bewertet Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner bei AdvoAdvice in Berlin, wie folgt: „Die Forderung der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG ist aus zwei Gründen problematisch. Zum einen ist aus unserer Sicht die Verpflichtung zur Ratenzahlung mit dem Widerruf der Beteiligung im Jahr 2012 entfallen. Die Gesellschaft müsste hier vielmehr auf den Widerrufszeitpunkt abrechnen und ein eventuell noch vorhandenes Restguthaben auszahlen. Zudem dürften die Forderungen der Garbe 2 aus den Jahren 2011 bis 2012 wohl verjährt sein. Auch die Forderungen aus dem Jahr 2013 sind stark verjährungsgefährdet.“

Anleger, die in der nächsten Zeit eine Klage von der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG erhalten, sollten daher nicht ohne weiteres bezahlen, sondern sich erst einmal Rechtsrat beim Experten einholen.

Dr. Tintemann vertritt seit mehreren Jahren Anlegerinnen und Anleger der Garbe 2 bei Fragen um den Widerruf der Beteiligung, Prospektfehler und Beratungsfehler. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin.

Eine Erstberatung oder Vertretung in einem Prozess wird oft von der Rechtsschutzversicherung der Betroffenen übernommen.

Einen Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger finden betroffene Personen unter der Rubrik Download Formulare. Gerne stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB auch telefonisch unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de zur Verfügung.

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