Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR: Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Zahlung

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann verklagt als Insolvenzverwalter der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR deren ehemalige Anleger auf anteilige Rückzahlung von bei der Sparkasse Vorderpfalz aufgenommener Darlehen.

# Zum Hintergrund:

Durch Beschluss des Amtsgerichts Lufwigshafen/Rhein vom 02.11.2015 zu dem Az. 3b IN 295/2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GbdR eröffnet und der Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft bestellt.

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Die Gesellschaft ist bei der Sparkasse Vorderpfalz (vormals Sparkasse Rhein-Pfalz bzw. Sparkasse Ludwigshafen/Rhein) erheblich verschuldet. Es wurden dort zum 30.12.2014 nach Vortrag des Insolvenzverwalters Darlehen in Höhe von 2.957.633,35 Euro fällig gestellt. Für diese sollen die Anleger jetzt mit ihrem Privatvermögen anteilig haften.

# Unser Rechtstipp:

Lassen Sie als Anleger der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GbdR zunächst prüfen, ob die Forderung inhaltlich und rechtlich nachvollziehbar ist.

Es müssen hier Fragen der Mithaftung anderer Anleger sowie der Verjährung von Ansprüchen überprüft werden. Zudem könnte das angerufene Gericht örtlich unzuständig sein.

Keinesfalls sollten Anleger nach Klageerhebung ungeprüft die Forderung der Gegenseite zum Ausgleich bringen.

Dr. Sven Tintemann, Partner in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hilft Ihnen gerne, die Ansprüche des Insolvenzverwalters zu prüfen und verfasst bei Bedarf für Sie eine inhaltlich fundierte Klageerwiderung. Hilfesuchenden Anlegern steht die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de zur Verfügung.

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