Insolvenzrecht: Insolvenz und Restschuldbefreiung in Riga (Lettland)

Nach der Ankündigung des Brexit, auch wenn dieser nunmehr erneut verschoben wurde, mussten sich viele Anbieter von Insolvenzverfahren in England die berechtigte Frage gefallen lassen, welche Ideen verschuldeten Verbrauchern oder auch ehemaligen Selbständigen für die Zukunft offen stehen.

Willkommen in Riga

Aufgrund der Schnelligkeit und Schuldnerfreundlichkeit des Insolvenzverfahrens bietet sich der Weg nach Lettland, insbesondere in die lettische Hauptstadt Riga an.

Über die Insolvenz in Riga (Lettland) erreichen sie als Schuldner für sich einen schnellen Neustart ohne Schulden und ohne langwieriges Verfahren in Deutschland.

Dies verlangt von Ihnen allerdings etwas mehr Flexibilität, da sie für die Insolvenz in Riga ihren Lebensmittelpunkt (englisch „center of main interests“ – kurz COMI)  für mindestens ein halbes Jahr nach Lettland verlegen und dort als Steuerzahler registriert sein müssen.

Hierbei hilft ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei AdvoAdvice ein lokaler Anbieter in Riga vor Ort, welcher direkten Kontakt zu einem lettischen Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Insolvenzrecht hat. Die Ansprechpartner vor Ort stehen ihnen dann für alle Anträge und behördlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Der Umfang des Angebotes umfasst:

* Komplette Betreuung in deutsch von A bis Z
* Durchführung der Insolvenz und aller juristischer Belange durch einen lettischen Rechtsanwalt
* Hilfe bei der Wohnungssuche vor Ort
* Hilfe bei der Jobsuche und der Taxpayer Registration vor Ort
* Permanenter Ansprechpartner in deutsch vor Ort für Rückfragen
* Kundenbetreuung in deutsch bei vorbereitenden Besuchen in Lettland vor Ort
* Durchsetzung der Restschuldbefreiung in Deutschland
* Herausfordern von Titeln nach Restschuldbefreiung und Erledigung von Schufa-Einträgen bzw. deren Löschung

# Lettland bietet Restschuldbefreiung innerhalb der Europäischen Union

Da Lettland, anders als wohl bald Großbritannien Teil der EU ist und auch bleiben wird, können alle EU-Bürger hier ihren Wohnsitz nehmen und dort dann auch einen Insolvenzantrag stellen.

Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolg bereits nach kurzer Zeit, sollte aber in der Regel spätestens nach 12 Monate erfolgen.

Für den Schuldner ist die Insolvenzantragstellung in Lettland eher einfach. Es handelt sich um ein schriftliches Verfahren und es ist keine aufwändige Beweisführung vor einem Gericht nötig.

Für ihre Gläubiger ist das Geltendmachen von Forderung innerhalb der Insolvenz in Lettland eher schwierig, da teils hohe Kosten für Übersetzung und Anmeldung der Forderung entstehen. Dies macht insbesondere eine Verfolgung kleinerer Forderungen durch ihre Gläubiger sehr unattraktiv und auch unwirtschaftlich.

Werden überhaupt keine Forderungen durch Gläubiger angemeldet, kann dies bereits nach sehr kurzer Zeit eine sofortige Restschuldbefreiung zur Folge haben.

Erfolg in Lettland
Erfolg in Lettland

Die Restschuldbefreiung muss ins Deutsche übersetzt werden und wird dann auch innerhalb Deutschlands anerkannt. Dies führt dann auch zur Erledigung von Negativeinträgen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien und zum Ende von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und lästigen Besuchen vom Gerichtsvollzieher.

# Angebote zu attraktiven Konditionen

AdvoAdvice bietet in Zusammenarbeit mit einem Partner vor Ort und einer lettischen Rechtsanwaltskanzlei die Riga-Insolvenz in Lettland für flexible Personen mit Schulden an, die diese schnell loswerden möchten.

Ein Kennen der Landessprache oder eine Erwerbstätigkeit vor Ort sind bei Antragstellung und für den Beginn der Vorbereitung ihrer Insolvenz in Lettland nicht notwendig.

Rufen sie uns gerne unter 030 921 000 40 an oder schicken sie eine Email nach info@advoadvice.de, damit wir ihnen ein für sie auf ihre konkrete Lebenssituation passendes Angebot gemeinsam mit unseren Partnern unterbreiten können.

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