Kammergericht verwirft Berufung der Postbank als unzulässig

Das Kammergericht hat einen Berufung der Deutschen Postbank AG gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches diese zur Löschung eines Schufa-Negativeintrages verurteilt hatte, als unzulässig verworfen.

Hintergründe der Entscheidung:

Seine Entscheidung begründete der 26. Zivilsenat des Kammergerichts damit, dass der Berufungsstreitwert für die Beklagte nicht erreicht wäre. Dieser liegt nämlich, anders als viele oftmals vermuten, lediglich bei 500,00 Euro.

Kammergericht Innenansicht

Diese Rechtsprechung des Kammergerichts hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in zwei anderen Verfahren zu den Az. VI ZB 48/14 und VI ZB 75/14 bestätigt.

Die hier erstinstanzlich unterlegene Deutsche Postbank AG muss daher nunmehr auch zweiinstanzlich eine Niederlage einstecken. Wegen der bereits vorliegenden gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch dort, sollte die Deutsche Postbank AG den Instanzenzug weitergehen wollen, keine anderslautende Entscheidung zu erwarten.

# Schufa erneut zur Löschung aufgefordert

Die Schufa Holding AG wurde durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB erneut zur Löschung des noch immer gespeicherten Negativeintrages über die betroffene Klägerin aus München aufgefordert.

Eine Löschung sollte jetzt, nachdem die Berufung als unzulässig durch das Kammergericht verworfen wurde, in jedem Fall sehr wahrscheinlich sein.

Auch unter dem Rechtsrahmen der neuen europäisch vereinheitlichten Datenschutz-Grundverordnung gibt es weiterhin die Möglichkeit, negative Einträge in Auskunfteien durch Banken, Telekommunikationsanbieter, Inkasso-Dienstleister oder andere eintragende Stellen widerrufen zu lassen. Es gilt nämlich auch weiterhin der Grundsatz, dass jede Datenverarbeitung rechtwidrig erfolgt ist, wenn nicht eine Einwilligung hierzu vorliegt oder ein Rechtfertigungsgrund zu Gunsten der eintragenden Stelle eingreift. Hier bleibt diese weiterhin in der Beweispflicht.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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