Kanzlei AdvoAdvice hilft bei gehackten Facebook-Accounts

In den vergangenen Jahren haben wir immer häufiger über gehackte Facebook Accounts berichtet und wie durch einen Anwalt bzw. in einigen Verfahren sogar erst durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung der Zugang zu diesen wiederhergestellt werden konnte. Mittlerweile konnte über 130 Betroffenen geholfen werden ihre Accounts zurückzuerhalten.

In einem  weiteren Verfahren hat sich die Kanzlei AdvoAdvice mit einer solchen Angelegenheit auseinandergesetzt. Anders als in vielen anderen Verfahren war hierbei jedoch, dass der gehackte Account lediglich mit der Handynummer der Betroffenen verknüpft war.

Was war passiert?

Am 17.11.2022 meldete sich die Betroffene bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, da ihr Facebook Account durch eine dritte, ihr unbekannte Person gehackt wurde. Dies geschah bereits im März 2021. Der Hack lag also schon 1,5 Jahre zurück.

Erste Versuche der Freischaltung erfolglos

So wie wahrscheinlich jeder, dessen Account bereits einmal gehackt worden ist, versuchte auch die Betroffene aus Bayern zunächst ohne anwaltliche Hilfe den Zugang wieder zu erhalten, indem sie die Anweisungen auf Facebooks Website befolgte.

Da dies jedoch nicht zum gewünschten Erfolg führte, kontaktierte die Bayerin im nächsten Schritt alle in Facebooks Impressums auffindbaren Emailadressen. Hierbei ging die Betroffene abermals leer aus, da sie lediglich standardisierte Antworten erhielt.

Seitdem versuchte die Betroffene immer wieder den Zugang wiederherzustellen und ein neues Passwort anzufordern. Auch diese Schritte schlug fehl.

Letztendlich ist es der Bayerin alleine nicht gelungen den Zugang wieder einzuräumen. Auch die Polizei konnte ihr in diesem Fall nicht weiterhelfen. Aufgrund dessen meldete sich die Betroffene schließlich in der Kanzlei AdvoAdvice, um diese mit der Angelegenheit zum gehackten Facebook-Account zu beauftragen.

Zugang wieder eingeräumt

Im Folgenden setzte sich Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser mit den Interessen der Betroffenen auseinander. Um ihr den Zugang zu dem gehackten Account endlich wieder einräumen zu können, kontaktierte er die Meta Platforms Ireland Ltd. als Betreiberin von Facebook.

Diese wies er zunächst darauf hin, dass trotz der vielen Versuche der Betroffenen keine sinnvolle Reaktion des Facebook Supports auf die zahlreichen Freischaltversuche erfolgten. Zudem forderte er Facebook dazu auf, der Betroffenen unverzüglich den alleinigen Zugang zu ihrem Profil zu gewähren, in dem Facebook den entsprechenden Zugangscode direkt und ausschließlich der Betroffenen zur Verfügung stellen sollte.

Rechtlich gesehen ergibt sich der Anspruch dabei aus dem zwischen der Betroffenen und der Meta Platforms Ireland Ltd. bestehenden Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk. Dieser Vertrag begründet auch warum die Bayerin ein Anspruch auf die Zugangsgewährung zum eigenen Profil hat.

Auf dieses Schreiben reagierte Facebook zunächst gar nicht. Erst nach einigen Erinnerungen meldete sich die Anwaltskanzlei von Meta Ende Dezember und verlangte eine neue Email-Adresse. In der Folge setzte Meta die Maßnahmen aber nicht um, sodass es weitere Erinnerungen sowie zahlreiche Ausweisverifikationen bedurfte, bis der der Zugang Mitte Mai 2023 wieder  eingeräumt werden konnte.

Fazit

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser hat sich auf das Wiederelangen gehackter Accounts spezialisiert und fasste wie folgt zusammen: „Obwohl Meta ein großer Konzern ist, stellt sich das Widererlangen von gehackten Accounts immer wieder als schwierig dar. Oft ist dies nur mit anwaltlicher Hilfe und -mit Blick auf das Kostenrisiko bei Gericht- auch nur mit viel Geduld möglich. Dies müsste sich deutlich schneller und effizienter gestalten lassen. Die Betroffene hat nach 1,5 Jahren einen Rechtsanwalt engagieren müssen. Hier konnte zwar nach vier Wochen ein inhaltlicher Austausch über die Forderung erfolgen, danach verzögerte sich die Freigabe des Profils aber erneut massiv.“

Der konkrete Fall zeigt, dass die Wahl des richtigen Rechtsanwalts elementar ist, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Nur wer mit entsprechender Beharrlichkeit die richtigen Maßnahmen ergreift, kann hier am Ende weiterhelfen. Gerne können Sie uns daher unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de kontaktieren. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn eine solche vorliegt. Dies klären wir gerne für Sie ab.

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