Klage für NOYB gegen Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht: Kontroverse um „Pay or OK“-System

Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt durch Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser die Organisation noyb und einen Mandanten in einer wichtigen datenschutzrechtlichen Angelegenheit. Der Betroffene hat am heutigen 01.08.2024 Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

Hintergrund ist die Entscheidung der Behörde, den Einsatz von „Pay or OK“-Systemen für zulässig zu erklären und keine weiteren Schritte zu der im Jahr 2021 eingereichten Beschwerde zu unternehmen. „Pay or okay“-Modelle zwingen Nutzende, entweder der Nutzung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen.

Die Klage zielt darauf ab, die Entscheidung der Datenschutzbehörde aufzuheben und eine erneute Prüfung der ursprünglichen Beschwerde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts und der tatsächlich rechtlich notwendigen Aspekte zu erwirken.

Für detailliertere Informationen zu diesem Fall und den Hintergründen finden Sie auf der Seite der Organisation noyb (None of Your Business).

Wir werden Sie über wichtige Entwicklungen in diesem Fall auf dem Laufenden halten.

 

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