Landgericht Berlin verurteilt DEF 11 zur Zahlung

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– Klage
– Anlegerin
– DEF Deutsche Energie Finanz 9 GmbH & Co. KG
– DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG
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– § 307 BGB
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– Urteil
– Landgericht Berlin
topics:
– anlegerschutz
– bank-und-kapitalmarkt
author: dr-sven-tintemann

Das Landgericht Berlin hat einer Anlegerin der DEF Deutsche Energie Finanz 9 GmbH und Co. KG gegen deren Rechtsnachfolgerin DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH und Co. KG einen Anspruch in Höhe von 63.000€ zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.12.2018 zugesprochen.

Rentnerin will Geld zurück

Geklagt hatte eine Berliner Rentnerin, die sich an der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit einem Darlehensvertrag aus März 2013 über einen Nominalbetrag in Höhe von 30.000€ sowie mit einem weiteren Darlehensvertrag aus April 2013 über eine Nominalbetrag in Höhe von 15.000€ beteiligt hatte. Die Laufzeit für die Anlagen war auf jeweils 5 Jahre vereinbart.

Nach Auslaufen der Frist von 5 Jahren zahlte die Anlagegesellschaft den Anlagebetrag und die ausgemachten Zinsen nicht aus. Die Anlegerin klagte daher auf Auszahlung des Anlagebetrages von 45.000€ sowie auf die vereinbarten Zinsen in Höhe von 18.000€.

Landgericht Berlin verurteilt zur Zahlung und lässt Nachrangklausel durchfallen

Das Landgericht Berlin sah die Ansprüche der Klägerin als begründet an und lies einen Verweis der Beklagten auf eine Nachrangklausel in den Vertragsbedingungen der Anlagegesellschaft nicht gelten. Die vereinbarte Nachrangabrede hielt das Landgericht Berlin mit Verweis auf § 307 Absatz 1 BGB für unwirksam, da diese den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen würden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite das Rechtsmittel der Berufung zum Kammergericht einlegen kann.

Landgericht Berlin folgt Argumentation von AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Entscheidung für die Anlegerin erstritten hat, zeigte sich von der Entscheidung des Landgerichts Berlin sehr erfreut. Sein Kommentar hierzu: „Das Landgericht Berlin ist in seiner Entscheidung unserer Argumentation zu dem Auszahlungsanspruch und der Unwirksamkeit der Nachrangklausel voll gefolgt. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der Berufungsinstanz aufrechterhalten bleibt.“

Anleger der DEF Deutsche Energie Finanz können sich bei Fragen zu ihrer Anlage gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wenden. Dieser vertritt bereits mehrere Anleger in Prozesse gegen die Anlagegesellschaft aber auch gegen Beratungsfirmen, die Anlagen bei der DEF vermittelt haben, oft ohne darüber aufzuklären, mit welchen Risiken diese verbunden war und was es mit einer Nachrangklausel auf sich hat.

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