Leasetrend zahlt nach Klageerhebung

Anlegerin erhält nach Klage gegen die Leasetrend AG auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens die von der Leasetrend AG geschuldete Summe zzgl. Zinsen.

# Auseinandersetzungsguthaben nicht bezahlt

Vor einigen Monaten meldete sich eine Anlegerin der LeaseTrend AG aus Berlin bei Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin. 

Die Anlegerin beklagte sich darüber, dass die Gesellschaft ihr das zur Abrechnung gebrachte Auseinandersetzungsguthaben bisher nicht ausgezahlt hatte. Hierbei berief sich die Gesellschaft auf eine Liquiditätsproblematik.

# Klage vor dem Landgericht München I erhoben

Da die Anlegerin diese Argumentation nicht nachvollziehen konnte, erhob sie auf Rat von Dr. Sven Tintemann Klage beim zuständigen Landgericht München I gegen die Leasetrend AG.

# Leasetrend zahlt vor Verhandlungstermin

Zu einer Verhandlung vor dem LG München I kam es jedoch nicht. Vielmehr erhielt die die Klägerin zwei Zahlungen von der Leasetrend AG in Höhe von 6.207,49 Euro und danach noch einmal eine Zinsnachzahlung in Höhe von 177,88 Euro.

Die Klage kann daher in der Hauptsache für erledigt erklärt werden. Fraglich ist jetzt nur noch, ob die beklagte Leasetrend AG auch noch die Kosten des Rechtsstreits freiwillig übernimmt. Dies müsste gegebenenfalls noch durch das Landgericht München I geklärt werden. 

# Auch Auseinandersetungsguthaben zum 31.12.2017 nicht ausgezahlt

Auch im Jahr 2018 melden sich erneut weitere Anleger der LeaseTrend AG bei den Rechtsanwälten. Diese haben ihre Beteiligung zum 31.12.2016 gekündigt und hätten zum einen 30.12.2017 ebenfalls ihr Auseinandersetzungsguthaben erhalten müssen.

Zu Zahlung kommt es jedoch erneut nicht. Die Gesellschaft berief sich auch hier auf Liquiditätsprobleme und bot den betroffenen Anlegern quartalsweise Ratenzahlungen im Jahr 2018 an. 

# AdvoAdvice rät betroffenen Anlegern zur Klage

Dr. Sven Tintemann rät auch hier zur Klage. Der Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht meint, dass die Gesellschaft sich weiterhin nicht auf Liquiditätsprobleme berufen kann und geht davon aus, dass nur Anleger, die schnell Klage einreichen, auch zeitnah ihr Geld von der Leasetrend AG erhalten werden.

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