Logisfonds zahlt kompletten Auseinandersetzungsbetrag nach Zahlungsaufforderung

Anleger der LogisFonds I GmbH hatten in der Vergangenheit Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei NBS Partners aus Hamburg erhalten. Hierin wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Gesellschaft ein Angebot unterbreiten würde, eine Auszahlung des Abfindungsguthabens mit einem Abschlag von 35 % vorzunehmen. Den Anlegern wurde in diesem Zusammenhang eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt. Dies wohl in der Annahme, dass die Anleger hierauf eingehen würden, um damit der LogisFonds I GmbH erhebliche Beträge, die zur Auszahlung fällig wären, zu ersparen.

# Lehrerin mit Angebot nicht zufrieden

Mit diesem Schreiben und dem für sie errechneten Auseinandersetzungsguthaben wandte sich eine Berliner Lehrerin an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin und trug den Sachverhalt dort dem zuständigen Partner Dr. Sven Tintemann vor. Dieser beurteilte die Situation als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dahingehend, dass eine begründete Reduzierung des Abfindungsanspruchs nicht hinreichend durch die LogisFonds I GmbH vorgetragen worden sei. Zudem stellte er fest, dass nach Auflösung der stillen Gesellschaft mit der Anlegerin zum 31.01.2017 der Auseinandersetzungsanspruch spätestens ein Jahr danach, somit zum 31.01.2018 zur Auszahlung hätte gelangen müssen. Die Gesellschaft befand sich daher mit der Zahlung bereits im Zahlungsverzug.

# Außergerichtliche Inanspruchnahme führt zu voller Zahlung

Dr. Tintemann riet dann erst einmal zu einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung an die Gegenseite. Diese meldete sich über ihre Anwälte und bat um Übermittlung der Kontoverbindung der durch AdvoAdvice vertretenen Mandantin.

Nach Mitteilung der Kontoverbindung erfolgte dann die Zahlung des kompletten Abfindungsanspruchs i.H.v. 3.043,48 €. Zuvor waren der Berliner Anlegerin lediglich 1.978,26 Euro angeboten worden.

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Wegen der entstandenen Anwaltskosten und noch fälliger Zinsen befindet sich die Kanzlei AdvoAdvice weiterhin in einem Austausch mit der LogisFonds I GmbH. Diese wurde erneut zur Zahlung der noch offenen Zinsen und Anwaltskosten unter Fristsetzung zum 30.11.2018 aufgefordert.

# In Parallelangelegenheit wurde gleich Klage zum Amtsgericht Hamburg eingereicht

Dr. Tintemann berichtet zudem weiter: „Unsere Kanzlei hat neben dem hier beschriebenen Vorgang auch eine Klage für einen anderen Berliner Anleger vor dem Amtsgericht Hamburg eingereicht. Dieser wollte gleich auf sein fälliges Auseinandersetzungsguthaben klagen. Wir gehen davon aus, dass auf diese Zahlungsklage hin auch eine Zahlung der LogisFonds I GmbH an den hier klagenden Berliner Anleger erfolgen wird. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund dafür, dass die berechtigten und von der Gesellschaft berechneten Abfindungsansprüche der Anleger noch einmal reduziert werden. Wir können daher nur jedem Anleger dazu raten, auf das Angebot der LogisFonds I GmbH nicht einzugehen, sondern sich anwaltliche Hilfe zu suchen, um die Auszahlung des kompletten Abfindungsguthabens durchzusetzen.“

# Anwaltliche Hilfe zahlt sich aus

Anleger der LogisFonds I GmbH, die ehemals unter Garbe Logimac AG firmierte, können sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin wenden. Dort helfen Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team gerne weiter und stehen für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin unter info@advoadvice.de oder telefonisch unter 030 92100040.

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