Zuletzt hatten wir im Oktober darüber berichtet, dass mehrere Entscheidungen gegen die Barclays Bank Irealand PLC Hamburg Branch erstritten werden konnten. Auch in den nachfolgenden Monaten konnten wieder mehrere Negativeinträge der Barclays Bank bei der Schufa Holding AG zur Löschung gebracht werden.
**Schufa-Eintrag der Barclays Bank – Wie kommt es immer wieder dazu?**
Die Grundkonstellation in den Fällen ähnelt sich, wenn es zu einem negativen Schufa-Eintrag der Barclays Bank kommt. Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser berichtet insofern:
*„Zumeist ist es so, dass die Betroffenen mit der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch die Rückführung ihrer offenen Beträge zu 2% bis 3% im Monat vereinbart haben. Wenn es dann zum Ausfall mehrerer Raten kommt, versendet die Barclays Bank eine „Mahnung und Androhung der Kündigung“ und nach ca. 3 weiteren Wochen ein Kündigungsschreiben. In diesem Kontext wird dann auch ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen.“*
Viele Betroffene berichteten zudem davon, dass zwischen diesen beiden Schreiben noch ein Kontoauszug versandt wurde, in welchem eine andere Frist für die Rückzahlung eines Mindestbetrages genannt wurde.
Die Betroffenen zeigten sich regelmäßig überrascht davon, dass es so schnell zu einer Eintragung bei der Schufa Holding AG kam.
**Erneut einstweilige Verfügung erlassen**
In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Hamburg durch die Zivilkammer 18 mit Beschluss vom 07.02.2022 eine einstweilige Verfügung erlassen und der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch aufgegeben, den Negativeintrag gegenüber der Schufa Holding AG zu widerrufen und eine künftige Einmeldung zu unterlassen. In diesem Fall wurden die Androhung der Kündigung und die Kündigung selbst nicht per Post versandt, sondern in ein OnlinePostfach eingestellt.
Einstweilige Verfügungen konnten vor dem Landgericht Hamburg auch unter anderem am 24.08.2021 (Zivilkammer 30) und am 18.10.2021 (Zivilkammer 2) erstritten werden. Die dazugehörigen Einträge wurden allesamt von der Schufa Holding AG zur Löschung gebracht.
Etliche weitere Verfahren konnten im Vergleichswege beendet werden, sodass die Barclays Bank die Löschung der Einträge beantragt hat. In einem Großteil der Fälle wurde die Löschung anschließend auch von der Schufa Holding AG durchgeführt.
**Welches Vorgehen eignet sich?**
Der zuständige Rechtsanwalt und Experte in Schufa-Angelegenheiten Dr. Raphael Rohrmoser berichtet, dass außergerichtliche Löschungen aktuell trotz der Vielzahl an Entscheidungen nur schwer durchsetzbar sind. Insofern ist häufig eine Klage auf Widerruf des Eintrages oder ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nötig.
Eine solche einstweilige Verfügung kommt im ersten Monat nach Kenntnis des Eintrages in Betracht und Bedarf einer gewissen Eilbedürftigkeit. Da die Kosten für ein gerichtliches Verfahren mitunter teuer werden können, ist hier die Nutzung einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.
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Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Aus diesem Grund wird maßgeblich von eigenen Erfolgen berichtet.
Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 mit Fragestellungen rund um das Datenschutzrecht und Negativeinträge sowie Einträge zur Restschuldbefreiung bei Auskunfteien.
Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen.
Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mehrere wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgängen erzielt.
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Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.