MS Wehr Weser – Insolvenzverwalter verlangt Zahlung von Anlegern

Viele Anleger der MS „Wehr Weser“ erhielten im August 2019 ein Schreiben aus der Rechtsanwaltskanzlei Reimer Rechtsanwälte. Hierin wurden sie vom Insolvenzverwalter der MS „Wehr Weser“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Herrn RA Hendrik Gittermann, dazu aufgefordert, Rückzahlungen in die Insolvenzmasse zu leisten. 

# Zum Hintergrund:

Über das Vermögen der MS „Wehr Weser“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hatte das Amtsgericht Niebüll am 04.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und hierbei den Rechtsanwalt Gittermann zum Insolvenzverwalter ernannt. 

!Containerschiff – Foto Pixabay

Dieser wendet sich nun an die Anleger der Gesellschaft und fordert diese, sofern diese Ausschüttungen erhalten haben, welche noch nicht zurückgezahlt worden sind, zur Rückzahlung in die Insolvenzmasse auf. Dies wird damit begründet, dass an die Anleger sog. haftungsschädliche Rückzahlungen erfolgt seien. Auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird insoweit vom Insolvenzverwalter verwiesen. 

# Rechtliche Einordnung:

Die Darstellung des Insolvenzverwalters ist dann zutreffend, wenn Anleger Rückzahlungen von dem Schiffsfonds erhalten haben, welche nicht von Gewinnen gedeckt gewesen sind. Ob dies hier tatsächlich der Fall gewesen ist, sollte allerdings im Einzelfall überprüft und nicht einfach vom Anleger hingenommen werden. 

Tatsächlich stellt sich nämlich die Frage, ob in der Beteiligung überhaupt und wenn ja, wann konkret Gewinne erzielt worden sind und in welcher Höhe sich das Kapitalkonto des Anlegers im Soll befindet. 

# Unser Tipp: 

Lassen Sie sich daher als betroffener Anleger in jedem Fall von einem Fachanwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts oder des Insolvenzrechts beraten, bevor Sie hier eine Zahlung an den Insolvenzverwalter leisten. 

Selbst wenn die Berechnungen des Insolvenzverwalters richtig sein sollten, kann es sein, dass der Anleger diesem sog. Luxusaufwendungen entgegenhalten kann, die der Anleger im Vertrauen auf die Auszahlungen und die Annahme diese behalten zu dürfen, getätigt hat. 

Auch hier ist es wichtig, sich anwaltlichen Rat einzuholen, da nicht jede Ausgabe oder Investition als Luxusaufwendung eingeordnet werden kann. 

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits in verschiedenen Insolvenzverfahren Anleger vertreten, die sich Forderungen auf Rückzahlung durch Insolvenzverwalter ausgesetzt sahen. Oftmals konnten Vergleiche erzielt und so Gerichtsprozess beigelegt oder vermieden werden. Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer fairen und fachlich kompetenten Beratung gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie an unter 030 921 000 40. 

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