Nachrangdarlehen bei UDI, ADCADA, ClinicAll – Haftungsrisiken und Verlustrisiko

**Anlegen im Zeitalter des Niedrigzinses**

In einer Zeit langanhaltender Niedrigzinsen an den Banken wird es für viele Menschen immer attraktiver ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anzulegen. Doch es zeigt sich den Interessierten schnell woher die Niedrigzinsen kommen und dass hohe Rendite Mangelwahre geworden sind. Doch in dem Dschungel aus enttäuschenden Anlageoptionen scheint es die zu geben, die wie selbstverständlich hohe Gewinne und Ausschüttungen versprechen.

Hier kommen Risikoanlagen in Spiel. Selbstverständlich häufig nur schwer als solche erkennbar bieten sie Rendite und finanzielle Chancen die jede Konkurrenz in den Schatten stellen. Doch es lohnt sich genauer hinzusehen. Nicht selten lauert nach einiger Zeit eine böse Überraschung für die Anleger. Plötzlich meldet das scheinbar stabile Unternehmen Insolvenz an und einem wird mitgeteilt, dass man keinen Cent seines sauber erarbeiteten Geldes wiedersieht. Wie kann das sein?

**Auftritt: Nachrangdarlehen.**

Nachrangdarlehen unterscheiden sich zunächst nicht groß von normalen Darlehen: A leiht B Geld, hierfür bekommt A je nach Vertrag Zinsen. Wenn es allerdings zu einer Insolvenz oder Liquidierung von dem Darlehensnehmer kommt, werden die Personen die ein Nachrangdarlehen abgeschlossen haben erst nach den anderen Gläubigern beglichen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch etwas übrig sein sollte. Insgesamt stehen die Chancen im Falle einer Insolvenz oder Liquidierung noch etwas zurückzubekommen denkbar schlecht. Üblicherweise werden als Ausgleich für dieses enorme Risiko bessere Konditionen angeboten.

Was bei Risikoanlagen (die von Natur aus nur äußerst selten dieses Risiko wert sind) gerne versucht wird ist, dass man die Investition in Form eines solchen Nachrangdarlehens durchführt. Manchmal ist der Vertrag mit der Überschrift „Nachrangdarlehen“ versehen, häufig versteckt sich dieser Umstand allerdings nur irgendwo in den Untiefen des Vertrages. Somit kriegen viele Investoren nichts davon mit nur ein Nachrangdarlehen abgeschlossen zu haben bis das Unternehmen Insolvenz anmeldet.

Doch auch wenn man bereits ein Nachrangdarlehen abgeschlossen hat ist nicht alles verloren. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2019 geurteilt, dass Vertragsklauseln die einen Vertrag zu einem Nachrangdarlehen umwandeln rechtswidrig sind, wenn diese für den Investor auf besonders intransparente bzw. überraschende Weise einseitig benachteiligend anzusehen sind. In der Fachwelt wird die Wirksamkeit von solchen Klauseln auch in anderen Fällen stark bezweifelt.

Mit gutem anwaltlichem Beistand ist es also durchaus möglich ein Nachrangdarlehen ein „normales“ umzuwandeln womit man in der Insolvenz oder Liquidierung mit den anderen Geldgebern gleichberechtigt beglichen wird. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn das Insolvenz- oder Liquidierungsverfahren bereits im Gange ist. So hat man gute Chancen noch einen beträchtlichen Teil des investierten Geldes zu retten.

**Fazit**

Insgesamt ist es nicht immer unklug, sich auf Geldanlagegeschäfte mit hohen Gewinnchancen einzulassen. Aber es ist von entscheidender Wichtigkeit sicherzustellen, dass man, wenn die Sache doch nicht so läuft wie man sich das vorgestellt hat, nicht mit leeren Händen dasteht. Somit kann es sich lohnen im Zweifel einen Anwalt zu Rate zu ziehen um im insolvenz- oder Liquidierungsfall seine Investition abzusichern.

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