Erfolg für AdvoAdvice vor dem Landgericht Hamburg. Dieses verurteilte mit einer am 14.09.2018 verkündeten Entscheidung erstinstanzlich die NL Nord Lease AG zu einer Zahlung in Höhe von 18.806,15 Euro.
# Zum Hintergrund des Prozesses:
Geklagt hatte ein Anleger der NL Nord Lease AG (vormals Albis Finance AG) aus Berlin. Der Kläger hatte sich über Jahre hinweg an der Albis Finance AG beteiligt und sollte mehrere Abfindungsguthaben aus seinen gekündigten Verträgen ausgezahlt bekommen. Dieses hatte die NL Nord Lease AG auch schriftlich mitgeteilt.
Die Abfindungsguthaben sollten nach Angaben der NL Nord Lease AG aufgrund einer angeblich angespannten Finanzsituation in mehreren Raten an den Anleger zur Auszahlung gelangen.
Ratenzahlungen blieben aber recht frühzeitig aus, so dass sich der betroffene Anleger dazu entschied, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.
Nachdem die NL Nord Lease AG eine Inanspruchnahme auf Auszahlung noch offener Raten ablehnte und sich auf die Verjährung der Ansprüche berief, erhob der betroffene Anleger Klage auf Zahlung beim Landgericht Hamburg.
# So entschied das Landgericht Hamburg erstinstanzlich:
Das Landgericht Hamburg entschied nun nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 14.09.2018, dass der Kläger einen Anspruch auf Auszahlung des unstreitigen Abfindungsguthabens in Höhe von 18.806,15 Euro habe. Die Beklagte erhebe hier zu Unrecht die Einrede der Verjährung.
Zudem wurde die Beklagte dazu verurteilt, einen Teil der vorgerichtlich entstandenen Kosten des Klägers zu übernehmen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann durch die Beklagte mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Da das OLG Hamburg in einer parallel geführten Angelegenheit bereits ebenfalls zu Gunsten eines klagenden Anlegers entschieden hat, dürfte allerdings auch dort mit keiner anderen Entscheidung zu rechnen sein.
# Unser Rechtstipp:
Anleger, die ein Auseinandersetzungsguthaben von ihrer Anlagegesellschaft beanspruchen können und dieses nicht ausgezahlt erhalten, sollten sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe suchen.
Oftmals berufen sich die Anlagegesellschaften, die die Auszahlung verweigern, zu Unrecht auf Liquiditätsprobleme. Hiermit wird versucht, die Ansprüche der Anleger nach hinten zu verschieben und diese dann ggf. mit der Einrede der Verjährung ganz auszuschließen, so wie dies im vorliegenden Fall erfolglos durch die NL Nord Lease AG unternommen wurde.
Mit qualifizierter Unterstützung durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich weiter verfolgen. Wenden Sie sich hierzu bei Bedarf gerne an die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.