NL Nord Lease AG verlangt Zahlungen zum 31.12.2017 von Anlegern

Die NL Nord Lease AG, ehemals Albis Finance AG, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, meldet sich mit einem Schreiben vom 24.11.2017 bei Anlegern, die ihre Beteiligung vom 31.12.2016 gekündigt haben und fordert empfangene bzw. wiederangelegte Ausschüttungen zurück.

# Anleger sollen bis Jahresende zahlen

In den Schreiben, die der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin vorliegen, werden die betroffenen Anleger, deren Beteiligungen zum 31.12.2016 gekündigt worden sind, dazu aufgefordert, bis zum 31.12.2017 Zahlungen an die NL Nord Lease AG zu leisten.

Sollte der Anleger nicht zahlen, werden im Verzugszinsen und Anwaltskosten in Aussicht gestellt.

# Negatives Abfindungsguthaben

Begründet wird die Zahlungsaufforderung damit, dass der NL Nord Lease AG nun pünktlich der Prüfbericht der Auseinandersetzungsberechnung des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens vorliegen würde.  Die Beteiligung des betroffenen Anlegers würde nach der Auseinandersetzungsberechnung des Wirtschaftsprüfers einen Negativsaldo ausweisen.

Der Anleger soll daher nach § 13 d des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages den Betrag bis zur Höhe der durch ihn empfangenen bzw. wiederangelegten Ausschüttungen zurückzahlen.

# Erst Forderung prüfen und dann ggf. zahlen

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin rät betroffenen Anlegern, hier erst einmal das Zahlenwerk zu dem konkreten Vertrag anzufordern.

„Die Gesellschaft muss hier einen Abfindungsbetrag pro atypisch stillem Gesellschaftsvertrag ausrechnen und diese Berechnung selbstverständlich auch vorlegen. Daher gilt es, sich erst einmal die notwendigen Unterlagen anzufordern und diese durch einen Experten überprüfen zu lassen.“

Die Gesellschaft muss bei der Abrechnung auch stille Reserven und andere Positionen berücksichtigen. Hier ist es für Anleger schwierig zu beurteilen, ob Abrechnungsfehler gemacht wurde.

Die Abrechnung sollte daher einem Experten vorgelegt werden. Erst wenn dieser zu der Erkenntnis kommen sollte, dass alles richtig berechnet wurde, sollte der Anleger auch zahlen. Oftmals sind aber auch Vergleichsgespräche mit der Anlagegesellschaft sinnvoll, um hier zu einer günstigeren Lösung zu gelangen.

Dr. Tintemann berät bereits seit dem Jahr 2009 Anlegerinnen und Anleger der NL Nord Lease AG in rechtlichen Fragestellungen, auch in Bezug auf Schadensersatz- oder Auseinandersetzungsansprüche.

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