Personenverwechslung bei der Schufa Holding AG

Im September wandte sich eine türkischstämmige Frau an die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice. Völlig unerklärlich musste sie feststellen, dass sie seitens der Landebank Berlin mit einer Forderung konfrontiert wurde, zu welcher auch ein Schufa-Eintrag erfolgt war.

Hintergrund

Zu Gunsten der Landesbank Berlin bestand eine Forderung gegenüber einer anderen (wohl männlichen) Person, welche zumindest einen ähnlichen Vornamen wie die betroffene Mandantin hatte. Bereits beim zweiten Vornamen, der ebenfalls maskulin war, hätte auffallen müssen, dass es sich hierbei nicht um die Betroffene handelte.

Die Forderung wurde schriftlich unter der Wohnanschrift der jungen Frau geltend gemacht. Die Problematik wurde der Landesbank Berlin auch mitgeteilt.

Die betroffene Mandantin wollte in der Folgezeit ein Girokonto eröffnen. Dies war jedoch aufgrund eines negativen Eintrages bei der Schufa Holding AG nicht möglich.

Daraufhin beantragte die Betroffene einen Zugang zum Online-Portal der Schufa Holding AG. Als sie die Zugangsdaten erhielt, musste sie feststellen, dass die Daten auf den Namen der anderen Person mit dem ähnlichen Namen ausgestellt war. Der Datenbestand beinhaltete sowohl die Forderung der Landesbank Berlin (abgewickelt durch die Real Solution Inkasso) wie auch die Anfrage zur Girokontoeröffnung.

Hilfe vom Anwalt

Die Betroffene wandte sich sodann an die Kanzlei AdvoAdvice, um sich in dieser Sache rechtlich vertreten zu lassen.

Leider benötigte die Allianz Rechtsschutzversicherung der Betroffenen fast drei Monate, um für eine anwaltliche Tätigkeit den Deckungsschutz zu erteilen. Anderenfalls wäre eine Hilfe wohl schon früher möglich gewesen.

Mitte September konnten dann sowohl die Landesbank Berlin wie auch die Schufa Holding AG kontaktiert und mit dem Sachverhalt konfrontiert werden.

Die Landesbank Berlin ließ recht schnell erklären, dass diese keine Daten zu der betroffenen Mandantin an die Schufa Holding AG gemeldet hatte. Dies dürfte insofern richtig sein, als dass die Forderung auch nicht durch die betroffene Mandantin verursacht wurde.

Die Schufa Holding AG bestätigte ebenso zeitnah, dass die Daten bedauerlicher Weise fehlerhaft der Betroffenen zugeordnet wurden. Eine Korrektur der Daten werde umgehend veranlasst.

Fazit

Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass es manchmal zu Namensverwechslungen und hierdurch zu einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei kommen kann.

Hier ist es natürlich möglich, sich gegen diese unberechtigten Einträge zu wehren. Personenverwechslungen bei der Schufa Holding AG selbst lassen sich tatsächlich nicht zu 100 % ausschließen. Insofern ist es erfreulich, dass die Schufa im vorliegenden Fall schnell reagiert und den Fehler eingeräumt hat.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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