PIM Gold – Anleger fragen: Wohin geht die Reise?


Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 4.9.2019 im Rahmen einer Durchsuchung der Geschäftsräume der PIM Gold dort befindliche Vermögenswerte sicherte und auch eine Festnahme erfolgte, werden jetzt die Folgen der Maßnahmen der Staatsanwaltschaft sichtbar.

Klarer wird auch, dass es nun nicht mehr darum gehen kann, wilde Spekulation anzustellen.

Zwischenzeitlich wurde mitgeteilt, dass sämtliche Konten der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH, bei der die Vertriebspartner der PIM angebunden waren, eingefroren wurden und der Geschäftsbetrieb der PIM wohl vollständig stillsteht. Nach Berichten des Handelsblattes und weiterer Medien werden wohl durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt bis zu 1,9 t Gold vermisst. Dies entspräche einem derzeitigem Gegenwert von mehr als 83 Millionen EURO. Diese sollten entsprechend der Einlagen der Anleger bei der PIM dort bzw. bei den Lagerpartnern der PIM vorhanden sein, nach den derzeitigen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft ist dies aber wohl nicht der Fall.

In seinem Artikel vom 12.09.2019 schrieb beispielsweise das als seriös geltende Handelsblatt, dass die Staatsanwaltschaft der PIM Gold sogar vorwerfe, „…über Jahre wie ein Schneeballsystem funktioniert zu haben. Neu eingeworbene Kundengelder seien in großem Umfang dazu eingesetzt worden, um Altanleger auszuzahlen und die Provisionen der Vermittler zu bedienen.“.

Ob diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft der Wahrheit entsprechen wird das Ermittlungsverfahren und letztendlich gegebenenfalls sogar ein Gerichtsverfahren im Rahmen einer Beweisaufnahme klären müssen. Dies wird ebenfalls für die Frage gelten, wer zu welchem Zeitpunkt etwas von Unregelmäßigkeiten oder einer bilanziellen Schieflage der PIM Gold wusste oder hätte wissen können oder gar müssen. Da nur die wenigsten derjenigen, die derzeit wilde Spekulationen anstellen, den Inhalt der Ermittlungsakte kennen dürften, sind viele Spekulationen, was denn jetzt genau stattgefunden hat und wer dafür verantwortlich zu machen ist, zum größten Teil „ins Blaue“ abgegeben worden und sollten deshalb derzeit mit Vorsicht genossen werden.

# Spekulationen verunsichern Anleger **- Wer helfen will muss es auch können**

Sie als Anlegerin und Anleger, die im guten Glauben an eine seriöse und rentierliche Geldanlage in Edelmetallen bei der PIM investiert haben, dürften durch die wilden Spekulationen und Mutmaßungen über den Schock hinaus, den die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft verursacht haben, auch weiter verunsichert worden sein. Letztendlich ist für jeden Anleger und jeden Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche bestehen und wem gegenüber sie zu welchem Zeitpunkt geltend gemacht werden können.

Allerdings kamen die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft auch nicht gerade überraschend oder „aus dem Nichts“, da in der Vergangenheit bereits -unbewiesene- Vorwürfe gegen die PIM erhoben wurden.

Für Anleger stellen sich nun in dieser unübersichtlichen Situation und Nachrichtenlage die Fragen, wie denn ein realistischer und vor allen Dingen sinnvoller Rechtsrat derzeit aussehen kann. Vielfach werden schnelle Erfolge versprochen um sein Geld zurück zu bekommen. Viele werden aber enttäuscht sein, wenn der versprochene Kurztrip sich zu einer Weltreise entwickelt. Zu dieser muss man sich vorbereiten und kann nicht einfach losfliegen – um im Bild zu bleiben.

Sicherlich macht es Sinn, nach dem ersten Schock über die beunruhigende Nachrichten, soweit überhaupt möglich, besonnen zu bleiben. Dazu gehört es, vorausschauend zu agieren und die gegenwärtige Rechtslage zu klären bzw. sich erklären zu lassen und im Nachgang gegebenenfalls zu handeln.

# Wir helfen Ihnen als betroffenem Anleger mit klarem, verständlichem und ehrlichem Rat – Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und Erfolge!

Derzeit stellen sich auch juristisch viele Fragen, beispielsweise ob bei den verschiedenen von der PIM angebotenen Anlageoptionen auch ein sachenrechtlicher Eigentumserwerb an „bezahltem“ Gold stattgefunden hat und ob in entsprechenden Anlagemodellen bei der Einlagerung des Goldes, wenn dies so überhaupt geschehen sein sollte, eine Zuordnung an den jeweiligen Anleger erfolgen kann oder ob beispielsweise in bestimmten Fällen „insolvenzsicheres“ Sondervermögen gebildet wurde welches im Rahmen eines etwaigen Insolvenzverfahrens nicht automatisch in die Insolvenzmasse fallen könnte.

Hier stellen sich abgesehen von einer anzuwendenden Vorgehensweise auch zum Teil juristisch sehr komplexe schuld- und sachenrechtliche Fragestellungen. Diese Dingen Ihnen als Anleger verständlich zu erklären, muss auch Aufgabe einer rechtsanwaltlichen Beratung sein.

Sicherlich wird man zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorläufiges Fazit feststellen können, dass die Entwicklung der Rechts-und Sachlage sicherlich noch nicht abgeschlossen ist, sich jedoch Eckpunkte abzeichnen, an denen sich Anleger orientieren können um ihre Rechte zu klären und etwaige Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüche zu wahren.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Edelmetallen.

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Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

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