PIM Gold – Anleger in Sorge – Goldfehlbestand von 1,9 Tonnen?

Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 04.09.2019 in den Geschäftsräumen der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH in Heusenstamm bei Frankfurt eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung durchführte, dabei Vermögenswerte sicherte und auch eine Festnahme erfolgte, muss es wie ein Schock für jene Kunden der PIM gewesen sein, die ihr Gold nicht im Rahmen eines klassischen, physischen Edelmetallkaufes erworben haben sondern eines der Anlage-Modelle der PIM bedienen. Die PIM hatte für Anleger verschiedene Modelle angeboten um zum Beispiel mit monatlichen Investitionen Gold zu erwerben, beispielsweise im Best-Buy-Bonus (BBB) Vertrag, oder bei dem Bonus-Gold-Kauf+ (BGK+) Modell, bei dem ein Bonus auf eingelagertes Gold gewährt wurde. Daneben gab es noch den Kinder-Gold-Kauf (KGK) bei dem schon mit kleineren monatlichen Beträgen ab 25,00 € monatlich physisches Gold erworben und ein Treuebonus für jedes Jahr des Ansparens gewährt wurde.

Grund für die Durchsuchung war der Verdacht der Staatsanwaltschaft Darmstadt, das nicht ausreichend physisches Gold für die Absicherung der Einlagen der Kunden vorhanden sein könnte und insoweit Rückzahlungs- oder Herausgabeansprüche der Anleger im Zweifelsfall nicht bedient werden könnten.

# Fehlbetrag an Gold im Gegenwert von 83 Millionen EURO?

Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt nun zunächst selbst mitteilte, dass von einem mutmaßlichen Fehlbetrag von 1,5 t Gold auszugehen sei, geistert nun sogar ein angeblicher Fehlbetrag von 1,9 Tonnen Gold durch die Medien. Beispielsweise nach einer Meldung des des Handelsblattes vom 12.09.2019 vermisst die Staatsanwaltschaft bei PIM angeblich sogar Gold 1,9 Tonnen Gold.

Dieser Fehlbetrag würde bei dem derzeit auf Rekordhöhe liegenden Goldpreis ungefähr einen Fehlbetrag bei der PIM Gold in Höhe von mehr als 83 Millionen EUR entsprechen. Sollten sich die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft bewahrheiten, wären die von den Anlegern bisher geleisteten Einlagen massiv gefährdet,  da die PIM Gold den Fehlbetrag anderweitig ausgleichen müsste um die Ansprüche der Kunden bedienen zu können. Ob dies möglich sein wird, erscheint nach derzeitigem Stand mehr als ungewiss.

So wurde zwischenzeitlich bekannt, dass durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt der Arrest über das Vermögen der Gesellschaften PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH angeordnet wurde und der Geschäftsbetrieb vorerst eingestellt ist.

Da der geordnete Geschäftsbetrieb und ein Erwirtschaften von Umsätzen und damit das generieren von Gewinnen für die PIM Gold insoweit auf absehbare Zeit nicht möglich sein dürfte, steht zu befürchten, dass mögliche Ansprüche von Anlegern ausschließlich durch die von der Staatsanwaltschaft eingesammelten Vermögenswerte oder von noch zu ermittelnden anderweitigen Anspruchsgegnern befriedigt werden können.

Ob dazu auch die bei der Premium Gold Deutschland GmbH angebundenen Vertriebspartner zu zählen sind, ist noch nicht absehbar und sollte zu gegebener Zeit sorgfältig geprüft werden. Wenn, wie es derzeit den Anschein hat, hier ein Fehlbetrag in hoher zweistelliger Millionenhöhe wegen des nicht vorhandenen Goldes bei der PM vorhanden ist, so stellt sich die Frage, wie dies zustande gekommen ist und wem gegenüber Anleger einen etwaigen Schaden geltend machen können.

# Wer könnte für Verluste der Anleger haften?

Angeschlossene Vertriebspartner und Berater haben naturgemäß keinen Einblick in die internen Geschäftsunterlagen und Bilanzen und Goldbestände des Unternehmens sondern müssen sich auf die Angaben der PIM im Rahmen von Schulungsveranstaltungen und offizielle Vertriebsdokumente verlassen. Ein möglicherweise kriminelles Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten beim tatsächlichen Goldbestand können von Vertriebsangehörigen und Beratern sicherlich nicht antizipiert oder ohne weiteres erkannt werden.

Berater und Vertriebsangehörige können jedoch haften jedoch für eine beweisbare, offenkundige Falschberatung  eines Anlegers oder möglicherweise für eine mangelnde Plausibilitätsprüfung des Geschäftsmodells einer angebotenen Geldanlage haften. Dies wäre dann im jeweiligen Einzelfall kritisch zu prüfen.

Jetzt schon von den Vertriebsangehörigen und Beratern als generellen Haftungsträgern auszugehen wäre allerdings verfrüht und stellt diese unter Generalverdacht. Vielfach werden diese bemüht sein, für Ihre Kunden da zu sein und zu helfen wo es Ihnen möglich ist.

Wichtige dürfte sein, jetzt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der etwaige Schaden von Anlegern möglichst gering ausfällt und Ihnen der zukünftige Zugriff auf gesicherte Vermögenswerte ermöglicht wird.

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Edelmetallen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem **Themenbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.**

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