Prozesserfolg gegen LeaseTrend AG

Prozesserfolg für eine von AdvoAdvice vertretene Anlegerin vor dem LG München I. Das Gericht verurteilte die LeaseTrend AG zur Zahlung in Höhe von 142,87 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei 06.10.2017. Zudem muss die LeaseTrend die Kosten des Rechtsstreits voll tragen.

# Klage über 6.241,69 Euro zzgl. Zinsen eingereicht

Dem Prozess vorausgegangen war eine Klage der Anlegerin auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens in Höhe von 6.241,69 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2017. Dieses hatte die LeaseTrend AG nach Klageeinreichung in Höhe von 6.293,98 Euro inkl. Zinsen gemäß Gesellschaftsvertrag in Höhe von 2 Prozent über dem Basiszinssatz bezahlt.

# Nach Zahlung Restforderung weiter verfolgt

Die Klägerin erklärte daraufhin die Klage zum Großteil für erledigt und verfolgte ihren Anspruch nur noch in Höhe von 143,15 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei dem 06.10.2017 weiter, da sie eine Verrechnung der Zahlung der LeaseTrend AG zuerst auf Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung vornahm.

Die LeaseTrend AG meinte hingegen, nichts mehr zahlen zu müssen und verwies auf eine ihrer Meinung nach getroffene Tilgungsbestimmung, die in der Überweisung enthalten gewesen sein soll.

Dieser Rechtsauffassung erteilte das LG München I nunmehr eine Absage und verurteilte zu weiterer Zinszahlung in Höhe von von 142,87 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei 06.10.2017.

Die Entscheidung ist aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB rechtskräftig, da der Berufungsstreitwert für die Beklagte LeaseTrend AG nicht erreicht wurde.

# Ansprüche und deren Durchsetzung prüfen lassen

Anleger, die ebenfalls auf eine Auszahlung der LeaseTrend AG warten, sollten sich anwaltlichen Rat einholen und überlegen, ob sie ihre Forderung ebenfalls gerichtlich geltend machen.

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