SAM AG – Drei weitere Urteile gegen Hintermänner

Amtsgericht Spaichingen verurteilt SAM AG Verwaltungsrat Michael O. zur Zahlung von 1.450,33 Euro. Auch das Amtsgericht Potsdam verurteilte O. zur Zahlung von 1.292,64 Euro. Amtsgericht Weißwasser verurteilte den Aufsichtrat der Bestlife Select AG zur Zahlung von 2.415,21 Euro.

Die o.g. Entscheidungen gegen die verantwortlichen Hintermänner der SAM Management Group AG aus der Schweiz sind noch nicht rechtskräftig und können von den jeweilig verurteilten Beklagten mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden.

Das AG Weißwasser sah den Beklagten Aufsichtsrat der Bestlife Select AG in der Haftung, da er auch Gesellschafte der SAM AG gewesen sei. Es sei daher abwenig, anzunehmen, dass die jeweils verwendeten Vertragsformulare ohne seine Billigung in den Geschäftsverkehr gelangt sein könnten, bei zu unterstellender Kenntnis von der Verpflichtung der Genehmigungspflichtigkeit der Geschäfte. Einen den Vorsatz ausschließenden unvermeidbaren Verbotsirrtum schloss das Gericht aus.

Der Ausschluss eines Verbotsirrtums findet sich auch in den Entscheidungen des AG Potsdam und des AG Spaichingen in Bezug auf den Verwaltungsrat O.

Die Einlegung der Berufung ist wahrscheinlich. Wir werden ggf. weiter über die Angelegenheit berichten.

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