SAM AG: OLG Nürnberg verurteilt Verwaltungsrat zum Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat den ehemaligen Verwaltungsrat der SAM AG, Michael O., in einer rechtkräftigen und zweitinstanzlichen Entscheidung zum Schadensersatz in Höhe von 14.171,35 Euro verurteilt. Die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg hob das OLG Nürnberg hierbei größtenteils auf.

# Zum Hintergrund der Entscheidung

Geklagte hatte ein Anleger aus Süddeutschland, der Gelder aus einem Lebensversicherungsvertrag bei der AXA Lebensversicherung bei der SAM AG angelegt hatte. Der Vertrag sollte lediglich eine Laufzeit von drei Jahren haben und sah bei einer Anlagesumme von 14.171,35 Euro eine Rückzahlung zum Laufzeitende in Höhe von 17.714,19 Euro vor.

Da keine Rückzahlung erfolgte, klagte der Anleger zunächst erfolglos und hierbei vertreten durch eine andere Berliner Rechtsanwaltskanzlei vor dem LG Regensburg.

Für die Berufung in nunmehr zweiter Instanz beauftragte der Anleger die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

# Zu den Entscheidungsgründen

Das OLG Nürnberg sah hier eine Haftung des ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden der SAM AG darin begründet, dass diese Einlagengeschäfte ohne Erlaubnis der schweizer FINMA und auch ohne Erlaubnis der BaFin im Inland erbracht habe. Dies vor allem, weil der hier vorliegend verwendete Kauf- und Abtretungsvertrag keinen Rangrücktritt enthielt.

Zudem sah es das OLG Nürnberg als ebenfalls schadensbegründend an, dass die SAM AG auch noch durch den Ankauf und die Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen habe.

Das OLG Nürnberg hob daher die in der Vorinstanz noch klageabweisende Entscheidung des LG Regensburg auf und verurteilte den ehemaligen SAM AG Verwaltungsrat zum Schadensersatz.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das OLG Nürnberg nicht zugelassen. Die Entscheidung ist daher rechtskräfig.

# Unser Tipp:

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