Sammelerobjekte als Kapitalanlage – Was tun bei Mängeln?

Bereits seit Tausenden von Jahren haben die Menschen das Bedürfnis, ihre „Schäfchen ins Trockene“ zu bringen. Aber während sich die wenigsten heutzutage noch wortwörtlich um ihr Kleinvieh sorgen müssen, haben sich auch für zeitgenössische Werte verschiedene Sicherungs-Möglichkeiten etabliert. Die Rede ist selbstverständlich von Kapitalanlagen.

Mit Hilfe solcher Kapitalanlagen soll das mühsam Ersparte vor äußeren Einflüssen  gesichert werden. Insbesondere in Zeiten der wirtschaftlichen und politischen Unsicherheit tritt die Bedeutung von krisensicheren Sachwerten wieder in den Mittelpunkt. Ein Blick auf die aktuellen Edelmetalpreise, niedrigen Renditen und Zinsen sowie auf die steigende Inflation sorgt dabei mitunter für Magenschmerzen.

Aber wer sagt eigentlich, dass Kapitalanlagen sich nur auf die altbewährten Klassiker wie Rohstoffe oder auch Aktien und Versicherungsverträge beschränken dürfen?

Dies dachte sich wohl auch ein Mandant, der uns kurzerhand in unserer Berliner Kanzlei besuchte. Was genau war geschehen?

Es handelte sich um einen Herren, der sein Hobby erfolgreich zur Kapitalanlage weiterentwickelt hat. Nachdem er vor einigen Jahren zunächst aus reinem Eigeninteresse die Gitarre eines berühmten Musikers erwerben konnte, bot sich ihm später die Gelegenheit, diese für ein Vielfaches des eigentlichen Kaufpreises weiter zu veräußern. Nicht zuletzt aus diesem Grunde fasste er den Entschluss, in weitere Gitarren zu investieren. Als Gitarrensammler konnte er so also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, indem er seine Leidenschaft zu Gitarren mit der Anschaffung von Sachwerten und Gewinnaussichten kombinierte.

Kapitalanlagen müssen offensichtlich nicht immer trocken und leidenschaftslos aussehen.

Bei dem letzten Kauf unseres Sammlers handelte es sich um die Gitarre des Gitarristen einer amerikanischen Nu-Metal-Band von der Internet-Auktionsplattform eBay. Da die Gitarre eindeutige Gebrauchsspuren aufwies, von denen der Verkäufer vorher nichts erwähnt hatte, wendete er sich schließlich an unsere Kanzlei.

Nicht nur die rechtlichen Einzelheiten, sondern auch die beispielhafte Bedeutung für die Welt der Kapitalanlagen.

Selbstverständlich ist die Bedeutung von Sammlerstücken auf dem Weltmarkt keine Neuigkeit. Insbesondere im künstlerischen Bereich haben die Preise astronomische Ausmaße erreicht. So wurde beispielsweise das Gemälde *Les femmes d’Alger* von Pablo Picasso für über 179,4 Millionen Dollar versteigert. Paul Gauguins Gemälde *Nafea faa ipoipo* soll laut den Spekulationen verschiedener Medien sogar einen Kaufpreis von 300 Millionen Dollar erzielt haben.

Aber auch andere Sammlerstücke sind aufgrund ihrer Seltenheit sehr gefragt. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich dabei zum Beispiel Oldtimer. So konnte ein knapp 60 Jahre alter Ferrari 335 Sport Scaglietti für über 32 Millionen Euro an einen Sammler verkauft werden. Dagegen investierte Microsoft-Gründer Bill Gates 30,8 Millionen Dollar in Leonardo Da Vincis *Codex Leicester*; damit in das teuerste Buch der Welt. Auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich an der Investition in Bücher und erwarb für 28 Millionen Dollar das *Evangeliar Heinrichs des Löwen,*welches damit als zweitteuerstes Buch noch vor der* Magna Carta (für 24,5 Millionen Dollar an David Rubenstein)*gelistet ist.

Weitere kostspielige Sammlungen befassen sich mit der sog. *Philatelie*, also der Briefmarkenkunde, und werden selbst vom britischen Königshaus betrieben. Die bislang teuerste Briefmarke, eine *British Guiana 1c magenta* (also eine 1-Cent-Briefmarke), konnte für 9,5 Millionen Dollar versteigert werden. Exemplare der berühmten *Blauen Mauritius*werden mit bis zu einer Million Dollar gehandelt.

Für den Otto Normalverbraucher sind derartige Objekte natürlich nicht erschwinglich. Aber auch wesentlich preiswertere Gegenstände können das Potential haben, zukünftig als Sammlerstück gehandelt zu werden. Aus diesem Grund wird bereits vermehrt in aufstrebende Künstler investiert, um ein eventuell zukünftig begehrtes Kunstwerk frühzeitig und günstig zu erwerben. Schließlich hat auch ein Meister wie Paul Gauguin einmal klein angefangen.

Der Fall unseres Mandanten zeigt, dass dies auch in der Musikbranche möglich ist. Die Gitarren von Virtuosen wie Bob Marley, Jimi Hendrix oder Eric Clapton werden heute mitunter für viele Hunderttausend Dollar gehandelt und haben ihren Wert während der letzten Jahrzehnte somit vervielfacht. Eine von zahlreichen Künstlern signierte *Fender Stratocaster* Gitarre wurde sogar für 2,7 Millionen Dollar für einen wohltätigen Zweck versteigert.

Selbstverständlich ist die Bandbreite für mögliche Investitionen damit noch lange nicht erschöpft. Sogar altes Kinderspielzeug hat sich zum Teil enorm in seinem Wert gesteigert. So verkörpern beispielsweise ausgewählte alte, aber gut erhaltene Eisenbahnmodelle, Marken-Stofftiere oder Spielkarten Sachwerte, die ihren ursprünglichen Anschaffungspreis um viele Tausend Euro übertreffen. Selbst Comic-Hefte können echte Kostbarkeiten darstellen. Ein Exemplar der *Action Comics No. 1*aus dem Jahr 1938 (damals für 10 Cent) mit dem Erstauftritt von *Superman* war einem Sammler sogar 3,2 Millionen Dollar wert.

Derartige preisliche Entwicklungen sollten nicht nur dazu motivieren, den eigenen Dachboden oder Keller nach verborgenen Schätzen zu durchsuchen, sondern darüber hinaus auch dem Beispiel unseres Mandanten zu folgen und nach Alternativen zu den klassischen Kapitalanlagen zu suchen. Dabei ist es durchaus möglich und sinnvoll, eigene Interessen und Hobbys gewinnbringend einzusetzen. Da aber auch hier keine Garantie für hohe Gewinne besteht, sollte man sich zunächst mit dem entsprechenden Markt gründlich befassen und stets mit Bedacht in seine Leidenschaft Kapital zu investieren.

„Der Fall führt uns anschaulich vor Augen wie vielseitig die Möglichkeiten zur Sicherung von Kapital auch für Privatpersonen sein können.“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin.

Insbesondere, wenn es bei der Verwertung Differenzen gibt, die zu juristischen Problemen führen, sollte ein geeigneter Fachanwalt zu Rate gezogen werden.

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