SCHUFA-Eintrag einer jungen Profi-Sportlerin gelöscht

Am 31. März 2020 musste eine junge Profi-Sportlerin aus Berlin mit Entsetzen feststellen, dass die Tesch Inkasso Finance GmbH einen SCHUFA-Eintrag in ihrem Datenbestand ohne ihr Wissen veranlasst hat. Glücklicherweise wurde der Ernst der Situation sofort erkannt und am folgenden Tag Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin kontaktiert, welcher sich der Sache sofort annahm.

Alte Arztrechnung führte zu aktuellem Problem

Hintergrund des Eintrages war eine nicht ausgeglichene Arztrechnung aus dem Jahr 2016. Dies alleine rechtfertigt einen negativen SCHUFA-Eintrag jedoch nicht. Das erste Problem lag darin, dass die junge Profi-Sportlerin zu diesem Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung noch bei weitem noch nicht volljährig war. Weiterwar für die Sportlerin auch ungeklärt, welche Behandlung überhaupt der Hintergrund der Forderung gewesen sein sollte.

Der zuständige Arzt beantragte über den Rechtsanwalt Thomas Giesen kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Schon aus den Bescheiden ging für die Betroffene dabei nicht eindeutig hervor, ob sich die Forderung gegen sie oder gegen ihre damals vertretungsberechtigten Eltern richtete. Darüber hinaus wurden die Bescheide unter einer veralten Adresse zugestellt, weshalb die Verjährung zwischenzeitlich mit dem Jahreswechsel 2019 eingetreten sein dürfte.

Der Eintrag verursachte große Probleme für die Profi-Sportlerin, da ihre unternehmerische Tätigkeit durch den Eintrag eingeschränkt war und es zu unangenehmen Rückfragen der mit ihr verbundenen Geschäftsbanken kam. Dadurch war auch die wirtschaftliche Situation des jung gegründeten Unternehmens der Betroffenen gefährdet.

Schnelle Löschung durch konsequentes Handeln

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Hintergründe, kontaktierte Rechtsanwalt Dr. Tintemann, welcher Betroffenen seit Jahren dabei hilft, Negativeinträge bei der SCHUFA zu beseitigen, die Tesch Inkasso Finance GmbH noch am 02.04.2020 und forderte diese zum Widerruf des Eintrages gegenüber der SCHUFA Holding AG auf.

Bereits am 07.04.2020 reagierte die Tesch Inkasso Finance GmbH und teilte nach einer kurzen inhaltlichen Ausführung mit, dass man die Löschung des Eintrages aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bei der SCHUFA Holding AG beantragt habe.

Die Löschung des Eintrages wurde durch die SCHUFA Holding AG sofort umgesetzt, sodass das Merkmal bereits am 08.04.2020 gelöscht war. Eine endgültige Klarheit wurde durch eine neu eingeholte Bonitätsauskunft vom 09.04.2020 geschaffen durch die Betroffene selbst geschaffen. Der Eintrag bei der Schufa Holding AG konnte daher durch das schnelle Einschalten der Kanzlei AdvoAdvice und das entschlossene Handeln von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann innerhalb von einer Woche beseitigt werden.

Kommentar vom Schufa Experten

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigte sich mit dem Ergebnis sichtlich zufrieden. „Es ist gerade bei Negativeinträgen, welche mit einem Vollstreckungsbescheid zusammenhängen, oftmals schwierig, die eintragende Stelle oder die SCHUFA zur Löschung zu bewegen. Noch immer herrscht dabei scheinbar das Verständnis der alten Rechtslage, dass ein gerichtlicher Titel gleichbedeutend mit der Berechtigung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA ist. Mit Blick auf die heute nach der DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung kann dies aber nicht mehr pauschal gelten. Offenbar hat die Tesch Inkasso Finance GmbH dies bei dem hier erfolgten Löschantrag auch nach unserem Vortrag entsprechend berücksichtigt.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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