Schufa Eintrag gelöscht: Wieder war die Synergie Inkasso GmbH beteiligt

# Bereits zwei Anwälte ohne Erfolg tätig

Schufa Einträge führen regelmäßig zu Problemen. Nachdem der 42-Jährige Mann diese bereits von zwei anderen Anwälten lösen lassen wollte, wandte er sich an die Advoadvice Rechtsanwälte in Berlin. Einmal mehr gab es einen Betroffenen, der unter einem negativen Schufa Eintrag seitens der Synergie Inkasso GmbH zu leiden hatte. Wie in einigen anderen Verfahren, konnte dem Betroffenen auch hier geholfen werden. Allerdings gab es in dieser Angelegenheit einige spezielle Dinge zu beachten.

# Widerruf durch Synergie Inkasso verweigert

Die Synergie Inkasso GmbH verweigerte einen Widerruf des negativen Eintrages. Das Inkassounternehmen ging von der Rechtmäßigkeit des Schufa Eintrages aus. In einem Antwortschreiben wurden allerdings die genauen Daten mitgeteilt, wann der Betroffene gemahnt worden sei und wann es zu einem Ausgleich der Forderung kam.

# Fehler beim Erledigungsdatum entdeckt

Bei einer genaueren Überprüfung dieser Daten musste dann festgestellt werden, dass der Schufa-Eintrag inhaltlich dennoch fehlerhaft war und die entsprechenden Daten korrigiert werden mussten. Insbesondere das Erledigungsdatum wurde von Ende Februar 2016 auf Mitte November 2015 korrigiert. Schon bezüglich der gesetzlichen Löschungsfristen macht dies einen enormen Unterschied, da der negative Schufa Eintrag dann bereits zum 31.12.2018 und nicht erst zum Jahresablauf 2019 gelöscht worden wäre.

# Forderung unterhalb von 2.000 Euro binnen 6 Wochen beglichen

Im Zuge der Bearbeitung fiel dann jedoch auf, dass die korrigierten Daten einen anderweitigen Löschungsanspruch ergaben. Die Schufa Holding AG löscht negative Schufa Einträge nach ihren eigenen Regeln frühzeitig, wenn

* der Betrag der entsprechenden Forderung unter 2.000,00 Euro liegt
* die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen sowie vom Vertragspartner der Schufa Holding AG als beglichen mitgeteilt wurde
* und die Forderung nicht tituliert ist.

# Löschung durch Schufa erreicht

Durch die korrigierten Zahlungsdaten konnte eine Löschung aufgrund dieser SCHUFA-Regelung erreicht werden.

Der bearbeitende Partner der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, kommentierte wie folgt: „Erneut konnte ein negativer Schufa Eintrag zur Löschung gebracht werden. Obwohl der Mandant zuvor bei zwei anderen Rechtsanwälten vorstellig wurde, führten erst der dritte Anlauf und die Expertise unserer Kanzlei zum Ziel. Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig die Mischung aus Erfahrungswerten rund um Schufa Einträge sowie akribisches Arbeiten und das Kontrollieren jedes einzelnen Datums sind.“

# Kontakt zum Experten aufnehmen

Für den Fall, dass Sie ebenfalls unter einem negativen Schufa Eintrag zu leiden haben, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Experten. Dafür steht Ihnen die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin gerne zur deutschlandweiten Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung unter Tel.: 030 / 921 000 40 oder auch per Mail unter info@advoadvice.de.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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