Die Ferratum Bank PLC mit Sitz in Malta vertreibt in Deutschland sogenannte Micro-Kredite an Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem über die Webseite www.ferratum.de.
Solche Micro-Kredite führen immer wieder zu einem Negativeinträgen bei bei Auskunfteien. Im vorliegenden Fall meldete die Ferratum Bank PLC am 01.09.2022 einen negativen Schufa-Eintrag bei einer Betroffenen aus Mainz über eine Forderung in Höhe von 532 Euro bei der Schufa Holding AG ein. Diese Forderung wurde am 08.09.2022 auf 432 Euro geändert.
Ratenzahlungsvereinbarung
Die Betroffene aus Mainz hatte bei der Ferratum Bank einen Kreditvertrag über 1.000 Euro zuzüglich Gebühren in Höhe von etwa 590 Euro aufgenommen. Dieser Kredit sollte eine Laufzeit von 180 Tagen haben und war damit am 16.09.2022 fällig. Ein teures Geschäft für eine so kurze Laufzeit.
Die Betroffene beglich die ersten drei Raten wie vorgesehen. Danach kam es jedoch bei der vierten Rate zu einem Zahlungsverzug, da sie keinen Zugriff mehr auf ihr Konto hatte, da ihr Handy gestohlen und ebenfalls das Online-Banking gehackt und daraufhin gesperrt worden war.
Schufa-Eintrag trotz Zahlungsausgleich
Aufgrund der rückständigen Ratenzahlung erhielt die Betroffene aus Mainz eine Inkassoandrohung per Mail sowie SMS. Ein ebenfalls typisches Vorgehen bei Mirco-Kredit-Anbietern, die somit Kosten für Briefe und Porto sparen.
Daraufhin ging die Betroffene direkt zu ihrer Bank und beglich am 15.08.2022 den Zahlungsrückstand. Zunächst veranlasste die Ferratum Bank dennoch einen Negativeintrag bei der Schufa. Dieser Eintrag wurde dann jedoch wieder gelöscht, da sich Zahlung und Eintrag überschnitten hatten.
Erneuter Negativeintrag
Am 01.09.2022 wollte die Betroffene dann die letzten zwei Raten auf einmal zahlen. Jedoch war dies nicht möglich, da es hieß, dass die Forderung erledigt wäre und die Betroffene nichts mehr tun müsste.
Als die Betroffene daraufhin abermals Mahnungen per Mail sowie SMS erhielt, mit der Aufforderung die Zahlung unverzüglich zu leisten, obwohl ihr weiterhin angezeigt wurde, die Forderung wäre erledigt, beglich die Betroffene umgehend am 07.09.2022 den angemahnten Zahlungsrückstand in Höhe von 256,50 Euro.
Jedoch veranlasste die Ferratum Bank am 01.09.2022 erneut einen negativen Schufa-Eintrag zu Lasten der Betroffenen. Dieser belief sich nun auf insgesamt 880 Euro zuzüglich Inkassokosten, die die Betroffene zahlen sollte.
Aufgrund des erneuten Negativvermerks im Datenbestand der Schufa Holding AG wurden der Betroffenen aus Mainz in der Zwischenzeit zwei Kreditkarten gesperrt, die diese jedoch dringend für anstehende Geschäftsreisen benötigte.
Da die Betroffene ihren Negativeintrag aus diesem Grund umgehend gelöscht haben wollte, kontaktierte sie anschließend die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die auch sofort tätig wurde.
Wie kam es zur Löschung?
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser kontaktierte zunächst die Ferratum Bank PLC, um auf die Rechtswidrigkeit des Eintrages hinzuweisen. Ebenfalls wurde die Schufa Holding AG aufgefordert, den Negativeintrag zu löschen.
Den Anspruch auf Löschung begründete Anwalt Dr. Rohrmoser damit, dass die Mahnung erst verschickt wurde, nachdem der Eintrag bereits erfolgt war und die Betroffene daher gar nicht mit einem derartigen Eintrag hätte rechnen können, weil sie vor dem Eintrag auch keinen notwendigen Schufa-Warnhinweis erhielt.
Von der Ferratum Bank erfolgte zunächst auf das Anspruchschreiben vom 19.09.2022 keine Stellungnahme bezüglich des rechtswidrigen Negativeintrages. Die Schufa Holding AG hingegen meldete sich hingegen mit Schreiben vom 26.09.2022, um mitzuteilen, dass der Eintrag gelöscht wurde, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die Ferratum Bank PLC wurde daraufhin zum Ausgleich der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert und beglich diese nach einer weiteren Erinnerung in vollen Höhe von 1.647,20 Euro. Die Zahlung erfolgte hierbei über die Multitude Bank PLC.
Handlungsempfehlung von AdvoAdvice
Grundsätzlich gilt erst einmal die Warnung, dass man von sogenannten Micro-Krediten die Finger lassen sollte. Diese sind oftmals sehr teuer und führen dann, wenn in der Kreditabwicklung eine Störung auftritt zu unnötigen Kosten sowie zu Einträgen bei Auskunfteien.
Sollten Sie nach Abwicklung eines Micro-Kredits von einem Eintrag bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei betroffen sein, sollten Sie sich sehr zeitnah an einen Experten im Schufa-Recht wenden. Oftmals sind die Einträge nicht berechtigt, da Mahnungen nur per Email oder SMS und ohne hinreichende Warnhinweise erfolgt sind.
Besonders wichtig ist dann schnelles und konsequentes Handeln, um eine zeitnahe Eintragslöschung wie im vorliegenden Fall zu erreichen. Sollte der Eintrag nicht zeitnah gelöscht werden, muss gegen den Microkredit-Anbieter, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, ein Gerichtsverfahren geführt werden, um die Löschung des Negativeintrags zu erreichen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.