Schufa-Recht: BHW Bausparkasse AG vergleicht sich in Schadensersatzprozess nach Negativeintrag

Die wirtschaftlichen Folgen eines negativen Schufa-Eintrages sind häufig nur schwer abzuschätzen. Dass die nachträgliche Beurteilung, ob und inwiefern ein unzulässiger Negativeintrag zu einem Schaden geführt hat, sich jedoch lohnen kann, beweist ein Fall, welcher vor dem OLG Hamm (Az. I-19 U 174/16) verhandelt wurde.

Streitgegenstand waren zwei Verbraucherdarlehensverträge, die im Februar 2008 abgelöst werden sollten. Die BHW Bausparkasse AG veranlasste sodann einen Negativeintrag, obwohl strittig war, ob überhaupt noch eine Restforderung bestand. Der Kläger erhielt dementsprechend eine Zahlungsaufforderung und setzte sich mit dem mittlerweile tätigen Inkassobüro in Verbindung. Eine Löschung des Eintrages konnte durch glaubhaftes Bestreiten der Forderung erreicht werden.

Jedoch machte der Kläger sodann geltend, dass der Erwerb einer Immobilie aufgrund des Schufa-Eintrages nicht mehr möglich war. Den seiner Meinung nach entstandenen Schaden in Höhe von 20.000,00 Euro sowie einen Ausgleich für den entgangenen Gewinn und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, machte der Kläger sodann gerichtlich geltend.

Das zunächst zuständige Landgericht wies die Klage ab. Nach Ansicht des Gerichts, war der Kläger selbst ursächlich für den Schaden gewesen. Diese Entscheidung sah das in der zweiten Instanz für die Berufung zuständige Oberlandesgericht Hamm  (OLG Hamm) nicht unbedingt als richtig an. Nach dem Abwägen vieler rechtlicher Erwägungen schlossen die Parteien einen Vergleich, nach welchem die BHW Bausparkasse AG nunmehr 19.000,00 Euro bezahlt hat und der Rechtsstreit dadurch beendet wurde.

Obwohl es im hiesigen Fall kein Urteil gab, kann das Ergebnis als Lichtblick für Verbraucher gesehen werden.

Häufig führen Negativeinträge zu enormen wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen und auch zu konkreten finanziellen Schäden, welche man unter gewissen Voraussetzungen  von der eintragenden Stelle, die einen ungerechtfertigten Schufa Eintrag vorgenommen hat, im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangen kann.

Hier ist meist die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts notwendig, der sich mit dem Rechtsgebiet des Datenschutzrechts auskennt.

Dr. Sven Tintemann, Partner bei AdvoAdvice in Berlin ist auf diesem Gebiet seit 2009 schwerpunktmäßig tätig und konnte schon vielen Betroffenen bei dem Vorliegen von Schufa-Negativeinträgen helfen.

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