Schufa-Recht: Erneuter außergerichtlicher Erfolg gegen Synergie Inkasso GmbH

Seit ungefähr einem Jahr melden sich vermehrt Mandanten mit Schufa-Einträgen, welche durch die Synergie Inkasso GmbH eingetragen wurden. Die eingetragenen Forderungen sind zumeist auf ein Vertragsverhältnis mit der FlexStrom AG zurückzuführen. Über diese wurde vor einigen Jahren das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Folgezeit waren mehrere Inkassostellen und Rechtsanwälte mit der Einziehung der noch offenen Forderungen beauftragt. Viele Mandanten stehen daher vor dem Rätsel, an wen die Forderung – sofern diese berechtigt erhoben wird –  überhaupt bezahlt werden muss.

Gleiches erlebte ein Mann aus Hessen. Dieser wohnte in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und gab telefonisch mehrfach Zählerstände an die FlexStrom AG weiter. Nach deren Insolvenz musste er Ende 2015 feststellen, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG eingemeldet wurde. Nach intensiver Recherche konnte der Mann herausfinden, dass ein Zusammenhang zwischen der Synergie Inkasso GmbH und der FlexStrom AG besteht.

Eine Kontaktaufnahme durch die Synergie Inkasso GmbH erfolgte nach seiner Auskunft jedoch nicht. Daraufhin wollte er sein Schicksal selbst in die Hand nehmen und kontaktierte die Synergie Inkasso GmbH mit der Bitte um Übersendung von aussagekräftigen Unterlagen. Diese wurden jedoch nicht übermittelt.

Daraufhin wandte er sich zum Beginn des Jahres 2017 an die AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit der Bitte um Hilfe. Schon einige Tage nach der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite wurde der Eintrag durch die Schufa Holding AG zur Löschung gebracht. Das Resultat führte zu spürbarer Erleichterung bei dem Betroffenen.

Wenn auch Sie ein Problem mit einem negativen Schufa-Eintrag haben, können Sie sich gerne an unser Expertenteam wenden.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Gründungspartner von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin kommentiert: „Mit Einträgen der Synergie Inkasso haben wir schon einige Zeit zu tun und konnten schon mehreren Betroffenen helfen. Wer einen entsprechenden Negativeintrag in seinem Datenbestand findet, sollte also nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, da diese oftmals zum Erfolg führt, speziell in Forderungsangelegenheiten der FlexStorm AG. Sollte die Löschung erreicht werden, werden sogar häufig die entstandenen Anwaltskosten ganz oder teilweise durch die Gegenseite übernommen oder können noch mit offenen Forderung aus den Stromlieferverträgen verrechnet werden.“

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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