Vor wenigen Wochen wandte sich ein Berliner Steuerberater an die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Diese beaufragte er damit, einen negativen Schufaeintrag aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG aus Wiesbaden entfernen zu lassen.
Dem Steuerberater wurde ein Vertragsverhältnis mit der FlexStrom AG zum Verhängnis. Über das Vermögen der FlexStrom AG wurde 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet (AG Charlottenburg – Az. 36f IN 1569/13).
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde seitens der Insolvenzverwalter noch eine offene Rechnungen in Höhe von 521,29 Euro geltend gemacht. Dabei wurde aus Sicht des Steuerberaters jedoch übersehen, dass eine Aufrechnung mit Verbindlichkeiten und Schadensersatzforderungen nicht erfolgt sei.
Im Anschluss daran wurde der Berliner von mehreren Rechtsanwälten und Inkassounternehmen kontaktiert, welche die Forderung nunmehr eintreiben wollten. Dabei wurden derart viele Briefe mit unterschiedlichem Inhalt versandt, dass unklar blieb, wer eigentlich für die Forderung zuständig war.
Jedoch kündigte der Insolvenzverwalter in seinem erstem Schreiben an die Kunden der Flex Strom AG an, dass schuldbefreiend nur noch an ihn zu leisten sei.
Letztlich kann es im Oktober 2015 zu einem negativen Schufaeintrag durch die Firma Synergie Inkasso GmbH, obwohl zuvor die Syellego Inkasso GmbH die Anweisung der Forderung verlangt hatte. Der Eintrag beinhaltete nunmehr eine Forderungssumme über 821,00 Euro.
Nachdem einige Banken den Steuerberater auf den negativen Eintrag aufmerksam gemacht hatten, versuchte dieser zunächst, sich selbst gegen den Negativeintrag zu wehren. Da dies nicht zum Erfolg führte, schaltete er die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte ein.
AdvoAdvice analysierte den Sachverhalt und schrieb an die eintragende Synergie Inkasso GmbH sowie die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 24.05.2016 an, welches am 25.05.2016 gefaxt wurde. Daraufhin wandte sich die Synergie Inkasso GmbH an die Schufa Holding AG. Diese bestätigt der Synergie Inkasso GmbH mit Email vom 27.05.2016, dass die Daten gelöscht wurden.
Am 07.06.2016 erfolgte dann die Mitteilung der Synergie Inkasso GmbH an die Kanzlei AdvoAdvice, dass diese den Eintrag bei der Schufa Holding AG aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bei der Schufa Holding AG habe löschen lassen. Zudem wurde eine entsprechende Bestätigung der Schufa Holding AG hierüber übersandt.
Die Firma Synergie Inkasso GmbH wurde mit Schreiben vom 10.06.2016 zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert.
Der Berliner Mandant freute sich doch erheblich über die schnelle Hilfe.
Schufa-Experte Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentierte den Erfolg erfreut:
„*Es ist schön, dass manchmal auch schon ein Brief ausreicht, um eine eintragende Stelle schnell zum Widerruf einer Einmeldung zu bewegen. Generell sollten Menschen, welche von einem negativen Schufaeintrag betroffen sind, unmittelbar Hilfe beim Anwalt suchen und es nicht erst auf eigene Faust versuchen, die Sache selbst zu löschen. Vorliegend hatte der Mandant zunächst erfolglos versucht, den Negativeintrag zu beseitigen. Mit anwaltlicher Hilfe funktionierte das Ganze dann doch bedeutend schneller und vor allem mit Erfolg.“*
Es wird empfohlen, bei negativen Schufaeinträgen umgehend einen Anwalt mit Expertise auf diesem Gebiet zu kontaktieren.
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