BGH zu Klausel bei Berufungsunfähigkeitsversicherung

Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte gegen den Beklagten, einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, zunächst vor dem Landgericht Berlin Klage erhoben. Klagegegenstand war eine Klausel, welchen der Beklagten in seinen allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet. Diese Klausel hatte folgenden Inhalt: *„Als versicherter Beruf im Sinne der Bedingungen gilt die vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit mit der […]