Kündigung vom Sparkassen-Sparvertrag häufig unwirksam
Viele Kündigungen von Sparverträgen der Sparkasse sind unwirksam. Sparer
sollten den Sparvertrag prüfen lassen.
Der neue Widerrufsjoker – Das erstaunliche Urteil des LG Ravensburg vom 21.09.2018, AZ 2 O 21/18
Das Landgericht Ravensburg hat sich im Rahmen eines Darlehenswiderrufs mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sparkassen auseinandergesetzt und
dazu am 21.09.2018 unter dem Aktenzeichen 2 O 21/18 ein für Verbraucher sehr
vorteilhaftes Urteil erlassen, welches den Sparkassenkunden eine Art
Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen gewährt.
Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen ist tot – es lebe die Zinsreduzierung bei Verstößen gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung
Am 21. Juni 2016 endete die Frist, um bis zum 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge zu widerrufen (Artikel 229 § 38 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB). Zusammen mit dieser Ausschlussfrist schaffte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften künftig das „ewige Widerrufsrecht“ ab, indem er das […]