ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG unterliegt vor Pfälzischem Oberlandesgericht Zweibrücken

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts (LG) Zweibrücken der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit Beschluss vom 27.07.2016 zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da der Streitwert von dem Gericht auf 9.000 Euro festgelegt und die Revision nicht zugelassen wurde. Geklagt hatte die ALAG hier auf Zahlung von […]